Die Unternehmensberatung Willitzer Baumann Schwed wurde mit der Kalkulation der kostendeckenden Abwassergebühren nach § 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) für die Haushaltsjahre 2021 – 2022, getrennt nach einer Gebühr für die Schmutzwassereinleitung und einer Gebühr für die Niederschlagswassereinleitung beauftragt.
Es ergeben sich dadurch für die Jahre 2021 – 2022 folgende Änderung:
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2019 – 2020 |
2021 - 2022 |
Niederschlagswasser |
0,48 |
0,46 |
Schmutzwasser |
2,96 |
3,35 |
Die Gebührenkalkulation und die
entsprechende Satzungsänderung sind als Anlage beigefügt.
Änderung der Entwässerungssatzung
Gartenzähler
Kalkulation
Stallzähler
Wasser und Schmutzwasser
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt die Änderung der Entwässerungssatzung der Gemeinde Hohenstein in der vorgelegten Form.
10.02.2021 |
Gemeindevorstand |
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der
Gemeindevertretung der Vorlage A1/085/2020 (Änderung der Entwässerungssatzung)
in der vorgelegten Form zuzustimmen. |
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einstimmig beschlossen |
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24.02.2021 |
Haupt-
und Finanzausschuss |
Wird mündlich
vorgetragen |