Die Unternehmensberatung Willitzer Baumann Schwed wurde mit der Kalkulation der kostendeckenden Wassergebühren nach § 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) für die Haushaltsjahre 2021 – 2022 beauftragt.

 

Es ergibt sich dadurch für die Jahre 2021 – 2022 folgende Änderung:

 

 

2020

 

 

2021 - 2022

 

3,40 Euro

 

 

3,78 Euro

 

Die Gebührenkalkulation und die entsprechende Satzungsänderung sind als Anlage beigefügt.

 


Satzungsänderung

Gebührenkalkulation

Gebührenkalkulation nah HFA

Gebührenkalkulation nah HFA neue Menge

Gartenzähler

Stallzähler

Wasser und Schmutzwasser


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein stimmt der Änderung der Wasserversorgungssatzung in der vorgelegten Form zu.

 


10.02.2021

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung Hohenstein der Vorlage A1/088/2020 (Änderung der Wasserversorgungssatzung) in der vorgelegten Form zuzustimmen. 

 

einstimmig beschlossen

 

24.02.2021

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen