Die Unternehmensberatung Willitzer Baumann Schwed wurde mit der Kalkulation der kostendeckenden Wassergebühren nach § 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) für die Haushaltsjahre 2021 – 2022 beauftragt.
Es ergibt sich dadurch für die Jahre 2021 – 2022 folgende Änderung:
2020
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2021 - 2022 |
3,40 Euro |
3,78 Euro |
Die Gebührenkalkulation und die
entsprechende Satzungsänderung sind als Anlage beigefügt.
Satzungsänderung
Gebührenkalkulation
Gebührenkalkulation nah HFA
Gebührenkalkulation nah HFA neue Menge
Gartenzähler
Stallzähler
Wasser und Schmutzwasser
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein stimmt der Änderung der Wasserversorgungssatzung in der vorgelegten Form zu.
10.02.2021 |
Gemeindevorstand |
Der Gemeindevorstand
empfiehlt der Gemeindevertretung Hohenstein der Vorlage A1/088/2020 (Änderung
der Wasserversorgungssatzung) in der vorgelegten Form zuzustimmen. |
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einstimmig
beschlossen |
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24.02.2021 |
Haupt- und Finanzausschuss |
Wird mündlich vorgetragen |