Betreff
Einzug von KITA Gebühren im Januar / Februar 2021
Vorlage
GVER/003/2021
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Die Corona-Verordnungen des Landes Hessen bezüglich der Aufhebung der Präsenzpflicht für Schülerinnen und Schüler sollen analog in den Kindertagesstätten umgesetzt werden. Problematisch an dieser Stelle ist die nur eingeschränkte Übertragbarkeit der Auflagen, da es in Kitas keine Präsenzpflicht gibt. Stattdessen hat der Ministerpräsident dringendst an die Eltern appelliert, dass Kinder, sofern möglich, zuhause betreut werden sollen. Zwar wurde dies von einigen Eltern auch genauso umgesetzt, trotzdem waren zeitweise 2/3 der Kinder in der jeweiligen Kita in Betreuung. Um einen Anreiz zu setzen, Kinder zuhause zu betreuen, hat das Land Hessen den Kommunen in Aussicht gestellt, bis zur Hälfte der entstehenden Gebührenausfälle (wegen der Nichtinanspruchnahme des Betreuungsangebotes) zu übernehmen. Zwar ist das Antrags- und Nachweisverfahren bislang noch nicht abschließend geklärt, trotzdem soll der Anreiz zur „Betreuung zuhause“ zeitnah gesetzt werden.

 

Eine kostenmäßige Auswirkung kann aktuell nur schwer abgeschätzt werden, da es keinerlei Hinweise gibt, wie viele Kinder tatsächlich zuhause betreut werden. Die Erfahrung aus dem letzten, ersten Lockdown, haben gezeigt, dass man mit Ausfällen bis zu 10.000 Euro pro Monat kalkulieren muss.

 

Vom Verfahren her wird daher folgendes vorgeschlagen:

 

1.    Im Januar wurden bereits die Gebühren für die Kinderbetreuung eingezogen.

2.    Der Einzug der Kinderbetreuungsgebühren für den Februar wird ausgesetzt.

3.    Eine (tagegenaue) Abrechnung der in Anspruch genommenen Betreuungsangebote wird zum Ende des Monats Februar erfolgen.

4.    Das Essensgeld für den Monat Februar wird ebenfalls nicht eingezogen.

5.    Sofern der Lockdown über den 14.2.2021 verlängert wird, wird sich der Gemeindevorstand neuerlich mit dem Sachverhalt befassen. 

 


keine


1.    Im Januar wurden bereits die Gebühren für die Kinderbetreuung eingezogen.

2.    Der Einzug der Kinderbetreuungsgebühren für den Februar wird ausgesetzt.

3.    Eine (tagegenaue) Abrechnung der in Anspruch genommenen Betreuungsangebote wird zum Ende des Monats Februar erfolgen.

4.    Das Essensgeld für den Monat Februar wird ebenfalls nicht eingezogen.

5.    Sofern der Lockdown über den 14.2.2021 verlängert wird, wird sich der Gemeindevorstand neuerlich mit dem Sachverhalt befassen. 


27.01.2021

Gemeindevorstand

 

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A1/011/2021 (Einzug von KITA Gebühren im Januar / Februar 2021) in der vorgelegten Form zuzustimmen. 

 

einstimmig beschlossen

 

23.02.2021

Sozialausschuss

Wird mündlich vorgetragen

 

 

 

24,02.2021

Haupt- und Finanzausschuss

 

Wird mündlich vorgetragen