Die Corona-Verordnungen des
Landes Hessen bezüglich der Aufhebung der Präsenzpflicht für Schülerinnen und
Schüler sollen analog in den Kindertagesstätten umgesetzt werden. Problematisch
an dieser Stelle ist die nur eingeschränkte Übertragbarkeit der Auflagen, da es
in Kitas keine Präsenzpflicht gibt. Stattdessen hat der Ministerpräsident
dringendst an die Eltern appelliert, dass Kinder, sofern möglich, zuhause
betreut werden sollen. Zwar wurde dies von einigen Eltern auch genauso
umgesetzt, trotzdem waren zeitweise 2/3 der Kinder in der jeweiligen Kita in
Betreuung. Um einen Anreiz zu setzen, Kinder zuhause zu betreuen, hat das Land
Hessen den Kommunen in Aussicht gestellt, bis zur Hälfte der entstehenden
Gebührenausfälle (wegen der Nichtinanspruchnahme des Betreuungsangebotes) zu
übernehmen. Zwar ist das Antrags- und Nachweisverfahren bislang noch nicht
abschließend geklärt, trotzdem soll der Anreiz zur „Betreuung zuhause“ zeitnah
gesetzt werden.
Eine kostenmäßige Auswirkung kann aktuell nur schwer abgeschätzt werden, da es keinerlei Hinweise gibt, wie viele Kinder tatsächlich zuhause betreut werden. Die Erfahrung aus dem letzten, ersten Lockdown, haben gezeigt, dass man mit Ausfällen bis zu 10.000 Euro pro Monat kalkulieren muss.
Vom Verfahren her wird daher folgendes vorgeschlagen:
1. Im Januar wurden bereits die Gebühren für die Kinderbetreuung eingezogen.
2. Der Einzug der Kinderbetreuungsgebühren für den Februar wird ausgesetzt.
3. Eine (tagegenaue) Abrechnung der in Anspruch genommenen Betreuungsangebote wird zum Ende des Monats Februar erfolgen.
4. Das Essensgeld für den Monat Februar wird ebenfalls nicht eingezogen.
5. Sofern der Lockdown über den 14.2.2021 verlängert wird, wird sich der Gemeindevorstand neuerlich mit dem Sachverhalt befassen.
keine
1. Im Januar wurden bereits die Gebühren für die Kinderbetreuung eingezogen.
2. Der Einzug der Kinderbetreuungsgebühren für den Februar wird ausgesetzt.
3. Eine (tagegenaue) Abrechnung der in Anspruch genommenen Betreuungsangebote wird zum Ende des Monats Februar erfolgen.
4. Das Essensgeld für den Monat Februar wird ebenfalls nicht eingezogen.
5. Sofern der Lockdown über den 14.2.2021 verlängert wird, wird sich der Gemeindevorstand neuerlich mit dem Sachverhalt befassen.
Gemeindevorstand |
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Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein
empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A1/011/2021 (Einzug von KITA Gebühren im Januar / Februar 2021) in der
vorgelegten Form zuzustimmen. |
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einstimmig beschlossen |
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23.02.2021 |
Sozialausschuss |
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Wird mündlich
vorgetragen |
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24,02.2021 |
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Wird mündlich
vorgetragen |
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