Betreff
Quartalsbericht 4-2020
Vorlage
GVER/007/2021
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Nach den Bestimmungen der Gemeindehaushaltsverordnung (§ 28 GemHVO) ist die Gemeindevertretung mindestens zweimal im Haushaltsjahr über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten.

 

Die Kommunalaufsicht des Rheingau-Taunus-Kreises hat ihre Verfügung zur vierteljährlichen Abgabe von Berichten aufgehoben und fordert jetzt zwei Quartalsberichte, jeweils nach dem 2. und 4. Quartal im Jahr.

 

Im beigefügten Quartalsbericht 4/2020 werden die Planansätze des Haushaltsjahres den ins Soll gestellten Beträgen Im Zeitraum 01.01.-31.12.2020 gegenübergestellt und die prozentuale Inanspruchnahme ausgewiesen.

 

Der derzeitige Haushaltsverlauf zeigt im ordentlichen Ergebnis auf, dass der Abbaupfad bis zum Stichtag weitestgehend eingehalten wurde.

 

Bei den Erträgen aus Steuern und Umlagen waren zum 31.12. die Einkommensteueranteile und die Umsatzsteueranteile komplett gebucht. Auch die Gewerbesteuer- und die Heimatumlage war zum 31.12.2021 komplett angefordert.

 

Bei den Finanzerträgen handelt es sich um Mahngebühren und Säumniszuschläge.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist für 2020 gemäß Haushaltssatzung auf 2 Mio. EUR festgesetzt. Der Kassenkreditrahmen war zum 31.12. in Höhe von 700.000,00 Euro in Anspruch genommen. 

 


Quartalsbericht 

 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein nimmt den Quartalsbericht 4. Quartal 2020 zur Kenntnis. 


27.01.2021

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein die Vorlage A1/010/2021 (Quartalsbericht 4. Quartal 2020) zur Kenntnis zu nehmen.

einstimmig beschlossen

24.02.2021

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen