Betreff
Änderung der Geschäftsordnung (Antrag CDU-Fraktion)
Vorlage
AN/005/2021
Art
Antrag
AERg
Anlagenverzeichnis:
§ 8, Abs. 1 der
Geschäftsordnung der Gemeinde Hohenstein lautet künftig:
(1) Der Ältestenrat besteht aus der oder dem Vorsitzenden der
Gemeindevertretung und der oder den Vorsitzenden der Fraktionen, sowie einer
Stellvertreterin oder einem Stellvertreter.
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister und der Erste Beigeordnete können an den Beratungen des Ältestenrates teilnehmen. Die Niederschriften fertigt die Schriftführerin oder der Schriftführer der Gemeindevertretung an.