Betreff
Bauleitplanverfahren (Antrag CDU-Fraktion)
Vorlage
AN/010/2021
Art
Antrag

AERg


Anlagenverzeichnis:

 


Die Gemeindevertretung möge beschließen:

1. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, ein geeignetes Bauleitplanverfahren zur Änderung des Teilbebauungsplans Flur 1 Gemarkung Steckenroth einzuleiten, zielgerichtet zu betreiben und die dazu notwendigen Beschlussvorlagen der Gemeindevertretung jeweils rechtzeitig vorzulegen. Gegenstand der Änderung ist die ersatzlose Streichung der textlichen Festsetzung Nr. 1: „Gemäß § 9, 1c Bundesbaugesetz (BBauG) wird die Mindestgröße der Baurundstücke auf 550 m² festgesetzt.“

 2. Der Gemeindevorstand wird beauftragt zu prüfen, ob ähnliche Festsetzungen auch in anderen Bebauungsplänen der Gemeinde existieren. Sofern dies der Fall ist, wird der Gemeindevorstand aufgefordert, für diese Bebauungspläne eine Änderung analog zu Nr. 1 anzustoßen.