Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 07.07. und 29.10.2014 den obigen Beschluss gefasst.
Die Gemeindevertretung hat die Satzung in Ihrer Sitzung am 21.07.2014 an den Gemeindevorstand zurücküberwiesen mit der Aufforderung die Satzung gemäß der aktuellen Rechtsprechung zu überarbeiten.
Nach Überprüfung der Satzung wurde festgestellt, dass die vorgelegte Satzung auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung erstellt wurde und somit eine Überarbeitung nicht notwendig ist.
Die Gebührensatzung zur Friedhofsordnung wird aus diesem Grund der Gemeindevertretung erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.
Satzungsentwurf (liegt bereits vor GVER/019/2014)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein stimmt der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung in der vorgelegten Form mit folgenden Änderungen zu:
§ 7 Abs. 1 a) statt 700,- € NEU: 200,- €
§ 11 Abs. 1 a) Nr. 1: statt 30,25 € NEU: 35,- €
Nr. 2: statt 60,50 € NEU: 65,- €
Nr. 3: statt 121,- € NEU: 125,- €
1 b) statt 60,50 € NEU: 65,- €
1 c) statt 36,30 € NEU: 40,- €
1 d) statt 60,50 € NEU: 65,- €
29.10.2014 |
Gemeindevorstand |
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Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A1/059/2014
(Gebührenordnung zur Friedhofsordnung) in der vorgelegten Form mit folgenden
Änderungen zuzustimmen:
§ 7 Abs. 1 a) statt 700,- € NEU: 200,- €
§ 11 Abs. 1 a) Nr. 1: statt 30,25 € NEU: 35,- € Nr. 2: statt 60,50 € NEU: 65,- € Nr. 3: statt 121,- € NEU: 125,- € § 11 Abs. 1 b) statt 60,50 € NEU: 65,- € 1 c) statt 36,30 € NEU: 40,- € 1 d) statt 60,50 € NEU: 65,- € |
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einstimmig beschlossen |
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12.11.2014 |
HFA |
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Wird mündlich vorgetragen |
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