Mit der Burg Hohenstein hat die Gemeinde Hohenstein ein Wahrzeichen, das sich u.a. auch touristisch und kulturell vermarkten lässt. Mit Kündigung des Pachtverhältnisses des ehemaligen Pächters und den anschließenden Bemühungen des LBIHs, einen neuen Pächter für die Gastronomie in der Burg Hohenstein zu finden, entstand ein Leerstand, der bis heute nicht behoben werden konnte. Insbesondere die Substanz der gastronomischen und Beherbergungsräumlichkeiten entsprechen nicht mehr neuesten Standards. Auch die bauliche Substanz erfüllt nicht mehr die energetischen und Raumangebotsanforderungen, die gestellt werden. Daher wurde zur zukünftigen Nutzungsmöglichkeit der Burg Hohenstein eine Machbarkeitsstudie angefertigt, die zum Ergebnis hat, dass eine teilgastronomische Nutzung in Kombination mit Büronutzungen, der Schaffung eines Kultur- und Landschaftszentrums und von Räumlichkeiten für ein Trauzimmer gegeben ist.
Es erscheint aus jetziger Sicht sinnvoll, mit Blick auf die Finanzierung der anstehenden Sanierungsmaßnahmen des Landes Hessen im Umfang von bis zu 3 Mio. Euro, im Vorfeld bereits einen Rahmen für die zukünftig anstehenden vertraglichen Vereinbarungen zu geben. Daher hat die Gemeinde Hohenstein in Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, dem Naturpark Rhein-Taunus, dem Landschaftspflegeverband Rheingau-Taunus und dem Regionalmanagement Rheingau-Taunus den vorliegenden Letter of Intent (LOI) abgestimmt.
Dieser sieht vor, dass die Gemeinde Hohenstein als Hauptmieter /-pächter der Burg Hohenstein auftritt, der Naturpark Rhein-Taunus, der Landschaftspflegeverband Rheingau-Taunus und das Regionalmanagement Rheingau-Taunus als Untermieter auftreten. Ziel ist es, die Burg Hohenstein touristisch, kulturell, gastronomisch und als öffentliche Einrichtung wieder mit Leben zu füllen. Gemeinsam haben die vorstehenden Institutionen ihre Bereitschaft erklärt, dies umzusetzen. Finanziell steht aktuell eine Jahrespacht von bis zu 40.000 Euro in Rede, die sich nach Nutzung / Flächenanteil auf die Pächter / Mieter aufteilt. Gleiches gilt für die Nebenkosten.
Machbarkeitsstudie
Letter of Intent
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein stimmt dem Letter of Intent mit dem LBIH bzgl. der Burg
Hohenstein in der vorgelegten Form zu.
11.08.2021 |
Gemeindevorstand |
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Der
Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der
Vorlage A3/019/2021 (Letter of Intent mit dem LBIH bzgl. der Burg Hohenstein) in der
vorgelegten Form zuzustimmen. |
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einstimmig beschlossen |
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30.08.2021 |
Wirtschaftsausschuss |
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Wird mündlich
vorgetragen |
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31.08.2021 |
Sozialausschuss |
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Wird mündlich
vorgetragen |
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01.09.2021 |
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Wird mündlich
vorgetragen |
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