Betreff
Sofortmaßnahmen in der Abwasserbehandlung (Dringlichkeitsantrag CDU-Fraktion)
Vorlage
AN/021/2021
Art
Antrag

AERg


Anlagenverzeichnis:

 


  1. Die Gemeindevertretung nimmt besorgt zur Kenntnis, dass die Untere Wasserbehörde mit Erlaubnisbescheiden vom 12.08.2021 für die gemeindlichen Kläranlagen Breithardt, Burg Hohenstein, Holzhausen und Strinz-Margarethä umfangreiche Sanierungsauflagen gemacht hat, die bis 31.12.2021 umzusetzen sind.
  2. Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand mit der unverzüglichen Umsetzung der vorgenannten Sanierungsauflagen. Über die ergriffenen Maßnahmen ist die Gemeindevertretung bis zur vollständigen Umsetzung in der jeweils darauffolgenden Sitzung zu unterrichten.
  3. Die Gemeindevertretung stellt fest, dass Investitionen für Sanierungsmaßnahmen – insbesondere für Nachrüstungen zur Phosphor-Fällung – an den gemeindlichen Teichkläranlagen durch die Planung und Errichtung einer zentralen Kläranlage (Beschluss vom 15.02.2018) vermieden werden sollten. Es wird weiterhin festgestellt, dass die Planung der zentralen Kläranlage seit dem 15.02.2018 nicht wesentlich voranschreitet, weil der Gemeindevorstand die diesbezüglichen Arbeitsaufträge der Gemeindevertretung (Beschlüsse vom 15.02.2018, vom 03.09.2018 und vom 22.06.2020) nicht oder nicht in der notwendigen Geschwindigkeit umsetzt.
  4. Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand, die erwarteten Investitionskosten zur Umsetzung der vorgenannten Sanierungsauflagen zu ermitteln und den Gemeindevertretern bis spätesten 30.09.2021 mitzuteilen. Dabei ist eine Einschätzung vorzunehmen, ob zur Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel ein Nachtragshaushalt erstellt werden muss. Zudem sind die Auswirkungen auf die Kalkulation der Abwassergebühren zu ermitteln und den Gemeindevertretern bis spätestens 31.10.2021 mitzuteilen.