Die Unternehmensberatung Willitzer Baumann Schwed wurde mit der Kalkulation der kostendeckenden Wassergebühren nach § 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) für die Haushaltsjahre 2022 – 2023 beauftragt.
Es ergibt sich dadurch für die Jahre 2022 – 2023 folgende Änderung:
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2021
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2022 - 2023 |
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3,78 Euro |
4,40 Euro |
Die Gebührenkalkulation und die
entsprechende Satzungsänderung sind als Anlage beigefügt.
Gebührenkalkulation
Satzungsänderung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt die Änderung der Wasserversorgungssatzung in der vorgelegten Form.
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08.09.2021 |
Gemeindevorstand |
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Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der
Gemeindevertretung der Vorlage A/068/2021 (Änderung der Wasserversorgungssatzung)
in der vorgelegten Form zuzustimmen. |
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einstimmig beschlossen |
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27.10.2021 |
Haupt-
und Finanzausschuss |
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Wird mündlich
vorgetragen |
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