Betreff
Änderung der Wasserversorgungssatzung
Vorlage
GVER/026/2021
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Die Unternehmensberatung Willitzer Baumann Schwed wurde mit der Kalkulation der kostendeckenden Wassergebühren nach § 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) für die Haushaltsjahre 2022 – 2023 beauftragt.

 

Es ergibt sich dadurch für die Jahre 2022 – 2023 folgende Änderung:

 

 

2021

 

 

2022 - 2023

 

3,78 Euro

 

 

4,40 Euro

 

Die Gebührenkalkulation und die entsprechende Satzungsänderung sind als Anlage beigefügt.

 


Gebührenkalkulation

Satzungsänderung  


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt die Änderung der Wasserversorgungssatzung in der vorgelegten Form.


08.09.2021

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A/068/2021 (Änderung der Wasserversorgungssatzung) in der vorgelegten  Form zuzustimmen.

einstimmig beschlossen

 

27.10.2021

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen