Die Unternehmensberatung Willitzer Baumann Schwed wurde mit der Kalkulation der kostendeckenden Abwassergebühren nach § 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) für die Haushaltsjahre 2022 – 2023, getrennt nach einer Gebühr für die Schmutzwassereinleitung und einer Gebühr für die Niederschlagswassereinleitung beauftragt.
Es ergeben sich dadurch für die Jahre 2022 – 2023 folgende Änderung:
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2021
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2022 - 2023 |
Niederschlagswasser |
0,37 |
0,44 |
Schmutzwasser |
3,08 |
3,36 |
Die Gebührenkalkulation und die
entsprechende Satzungsänderung sind als Anlage beigefügt.
Gebührenkalkulation
Satzungsänderung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt die Änderung der Entwässerungssatzung in der vorgelegten Form.
08.09.2021 |
Gemeindevorstand |
Der Gemeindevorstand empfiehlt
der Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein der Vorlage A1/069/2021
(Änderung der Entwässerungssatzung) in der vorgelegten Form zuzustimmen. |
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einstimmig beschlossen |
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27.10.2021 |
Haupt-
und Finanzausschuss |
Wird mündlich
vorgetragen |