Betreff
Änderung der Entwässerungssatzung
Vorlage
GVER/027/2021
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Die Unternehmensberatung Willitzer Baumann Schwed wurde mit der Kalkulation der kostendeckenden Abwassergebühren nach § 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) für die Haushaltsjahre 2022 – 2023, getrennt nach einer Gebühr für die Schmutzwassereinleitung und einer Gebühr für die Niederschlagswassereinleitung beauftragt.

 

Es ergeben sich dadurch für die Jahre 2022 – 2023 folgende Änderung:

 

 

 

2021

 

 

2022 - 2023

 

Niederschlagswasser

 

 

0,37

 

0,44

 

Schmutzwasser

 

 

3,08

 

3,36

 

Die Gebührenkalkulation und die entsprechende Satzungsänderung sind als Anlage beigefügt.

  


Gebührenkalkulation

Satzungsänderung

 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt die Änderung der Entwässerungssatzung in der vorgelegten Form. 

 


08.09.2021

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein der Vorlage A1/069/2021 (Änderung der Entwässerungssatzung) in der vorgelegten Form zuzustimmen. 

einstimmig beschlossen

 

27.10.2021

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen