Zum Haushaltsausgleich ist es notwendig, dass die zum Haushalt 2021 beschlossenen Steuererhöhungen (Grundsteuer B und Gewerbesteuer) auch im Jahr 2022 weiterhin bestehen bleiben.
Deshalb ist es erforderlich, dass eine entsprechende Hebesatzsatzung erlassen wird, da die momentan gültige bis zum 31.12.2021 befristet ist.
Im Anhang finden Sie den Entwurf der Hebesatzsatzung. Für das Jahr 2022.
Entwurf der Hebesatzsatzung 2022
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein stimmt der Hebesatzsatzung 2022 in der vorgelegten Form zu.
17.11.2021 |
Gemeindevorstand |
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein stimmt der Vorlage A1/078/2021 (Hebesatzsatzung 2022) in der vorgelegten Form zu. Einstimmig zugestimmt |
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01.12.2021 |
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Wird mündlich vorgetragen |