Betreff
Quartalsbericht 4. Quartal 2021
Vorlage
GVER/004/2022
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Nach den Bestimmungen der Gemeindehaushaltsverordnung (§ 28 GemHVO) ist die Gemeindevertretung mindestens zweimal im Haushaltsjahr über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten.

 

Die Kommunalaufsicht des Rheingau-Taunus-Kreises hat ihre Verfügung zur vierteljährlichen Abgabe von Berichten aufgehoben und fordert jetzt zwei Quartalsberichte, jeweils nach dem 2. und 4. Quartal im Jahr.

 

Im beigefügten Quartalsbericht 4/2021 werden die Planansätze des Haushaltsjahres den ins Soll gestellten Beträgen Im Zeitraum 01.01.-31.12.2021 gegenübergestellt und die prozentuale Inanspruchnahme ausgewiesen.

 

Der derzeitige Haushaltsverlauf zeigt im ordentlichen Ergebnis auf, dass der Abbaupfad bis zum Stichtag weitestgehend eingehalten wurde.

 

Bei den Erträgen aus Steuern und Umlagen waren zum 31.12. die Einkommensteueranteile und die Umsatzsteueranteile komplett gebucht. Auch die Gewerbesteuer- und die Heimatumlage war zum 31.12.2021 komplett angefordert.

 

Bei den Finanzerträgen handelt es sich um Mahngebühren und Säumniszuschläge.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist für 2021 gemäß Haushaltssatzung auf 2 Mio. EUR festgesetzt. Der Kassenkreditrahmen war zum 31.12. in Höhe von 0,00 Euro in Anspruch genommen. 

  


Gesamtergebnis  


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein nimmt den Quartalsbericht zum 4. Quartal 2021 zur Kenntnis  

 


12.01.2022

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein die Vorlage A1/002/2022 (Quartalsbericht 4. Quartal 2021) zur Kenntnis zu nehmen.

einstimmig beschlossen

 

16.02.2022

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen