Folgende Email erreichte die Gemeindeverwaltung am 15.02.2022:
Mit Schreiben
vom 4. Januar 2022 wurde von der Gemeinde Hohenstein der Beschluss der
Gemeindevertretung über das Investitionsprogramm gefordert. Sie teilten in
Ihrer Mail vom 24. Januar 2022 mit, dass kein gesonderter Beschluss zum
Investitionsprogramm von der Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein gefasst
wurde. Vielmehr sei zwar im Rahmen der Haushaltsberatung separat darüber
beraten worden; der Beschluss erfolgte allerdings als Bestandteil des
eigentlichen Haushaltsbeschlusses.
Gemäß dem
vorgelegten Auszug aus dem Protokoll der Gemeindevertretung vom 7. Dezember
2021 (GVER/0382/2021) wurde der Haushalt 2022, die Haushaltssatzung 2022 und
das Haushaltssicherungskonzept 2022 beschlossen. Ein Hinweis auf das
„mitbeschlossene" Investitionsprogramm enthält der Protokollauszug nicht.
Grundlage für
die Ergebnis- und Finanzplanung ist nach § 101 Abs. 3 Hess. Gemeindeordnung
(HGO) das von der Gemeindevertretung zu beschließende Investitionsprogramm. Das
Investitionsprogramm ist kein Bestandteil des Haushaltsplanes und damit nicht
in die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung einbezogen; vielmehr ist es
gesondert zu beschließen.
Eine
Ausnahmeregelung hiervon kann nicht getroffen werden, da die Hinweise zur
Anwendung der haushaltsrechtlichen Vorschriften der HGO die Rechtslage
eindeutig vorgeben.
Der Beschluss über des Investitionsprogramm
2021 bis 2025 ist daher von der Gemeindevertretung schnellstmöglich
nachzuholen.
Auf dieser Grundlage wird die Gemeindevertretung um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
Investitionsprogramm 2021 - 2025
Die Gemeindevertretung stimmt dem Investitionsprogramm 2021 - 2025 zum Haushalt 2022 in der vorgelegten Form zu.
keine