Betreff
Dringlichkeitsantrag zur Genehmigung des Haushalts 2022
Vorlage
GVER/005/2022
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Folgende Email erreichte die Gemeindeverwaltung am 15.02.2022:

 

Mit Schreiben vom 4. Januar 2022 wurde von der Gemeinde Hohenstein der Beschluss der Gemeindevertretung über das Investitionsprogramm gefordert. Sie teilten in Ihrer Mail vom 24. Januar 2022 mit, dass kein gesonderter Beschluss zum Investitionsprogramm von der Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein gefasst wurde. Vielmehr sei zwar im Rahmen der Haushaltsberatung separat darüber beraten worden; der Beschluss erfolgte allerdings als Bestandteil des eigentlichen Haushaltsbeschlusses.

Gemäß dem vorgelegten Auszug aus dem Protokoll der Gemeindevertretung vom 7. Dezember 2021 (GVER/0382/2021) wurde der Haushalt 2022, die Haushaltssatzung 2022 und das Haushaltssicherungskonzept 2022 beschlossen. Ein Hinweis auf das „mitbeschlossene" Investitionsprogramm enthält der Protokollauszug nicht.

Grundlage für die Ergebnis- und Finanzplanung ist nach § 101 Abs. 3 Hess. Gemeindeordnung (HGO) das von der Gemeindevertretung zu beschließende Investitionsprogramm. Das Investitionsprogramm ist kein Bestandteil des Haushaltsplanes und damit nicht in die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung einbezogen; vielmehr ist es gesondert zu beschließen.

Eine Ausnahmeregelung hiervon kann nicht getroffen werden, da die Hinweise zur Anwendung der haushaltsrechtlichen Vorschriften der HGO die Rechtslage eindeutig vorgeben.

Der Beschluss über des Investitionsprogramm 2021 bis 2025 ist daher von der Gemeindevertretung schnellstmöglich nachzuholen.  

 

Auf dieser Grundlage wird die Gemeindevertretung um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 


Investitionsprogramm 2021 - 2025  


Die Gemeindevertretung stimmt dem Investitionsprogramm 2021 - 2025 zum Haushalt 2022 in der vorgelegten Form zu.

 


keine