Mit den Beschlüssen über die Haushaltssicherungskonzepte 2021 und 2022 der Gemeindevertretung Hohenstein wurde der Ausbau von Windkraftanlagen in Hohenstein als ein möglicher Beitrag für den Haushaltsausgleich einerseits und zur Eröffnung neuer finanzieller Spielräume andererseits erkannt. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung für die Mitglieder des Gemeindevorstandes und der Gemeindevertretung, die am 3. November 2021 wurde über den aktuellen Sachstand hinsichtlich der Ausweisung von Windvorranggebieten in Hohenstein informiert und eine wirtschaftliche Perspektive aus Sicht eines Windkraftprojektierers konkretisiert.

 

Bedingt durch die aktuellen energiepolitischen Entwicklungen, die sich nicht zuletzt durch den Krieg in der Ukraine und damit verbundene Unsicherheiten in der Energieversorgung der Bundesrepublik Deutschland ergeben, drängt der Ausbau Erneuerbarer Energien. Im Rahmen der Aufstellung des Regionalplanes Südhessen, Teilplan Erneuerbare Energien wurden auch in Hohenstein Windvorrangflächen festgelegt. Der Ausbau der Windkraft ist grundsätzlich nur in diesen festgelegten Bereichen möglich, wenngleich jede Anlage einen Genehmigungsprozess nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zu durchlaufen hat. Bevor ein solcher Prozess angestoßen werden kann, ist die Sicherung der Verfügbarkeit der Flächen sicherzustellen. Seitens verschiedener Windkraftprojektierer wurden private Grundstückseigentümer*innen angesprochen, um die Flächenverfügbarkeit mittels Abschluss eines Pachtvertrages (oder einer Pachtvertragsoption) sicherzustellen. Diese Verträge unterliegen nicht der Genehmigungs- oder Anzeigepflicht bei der Gemeinde Hohenstein, daher liegen an dieser Stelle keine gesicherten Erkenntnisse vor, inwieweit Pachtverträge bereits abgeschlossen wurden. Es sind allerdings glaubhafte Darstellungen bekannt, dass es vereinzelt bereits zu derartigen Vertragsabschlüssen gekommen ist. Daher stellt sich aus Sicht der Gemeinde Hohenstein die Frage, ob und falls ja, wie viele dieser privaten Flächen gesichert sind und wo sich diese Flächen konkret befinden.

 

Seitens der Projektierer, mit denen die Gemeinde Hohenstein im Vorfeld Kontakt hatte, wurde mitgeteilt, dass eine tatsächliche Realisierung von Windkraftanlagen vom jeweiligen Standort und den damit verbundenen Parametern abhängt. Diese sind beispielsweise die Windhöffigkeit, geologisch günstige Rahmenbedingungen, Leitungslängen und Anschlussmöglichkeiten an das Mittelspannungsnetz, sowie Flächenverfügbarkeit und Kosten zur Vorbereitung der Maßnahmen. Da aus Sicht der Gemeinde Hohenstein die kommunale Wertschöpfung im Fokus stehen sollte, was wie vorstehend beschrieben, auch im Haushaltssicherungskonzept 2021 und 2022 zum Ausdruck gebracht wurde, wurden die einzelnen Windvorrangflächen dahingehend überprüft.

 

Windvorrangfläche Steckenroth 2-293, Heidenkopf

Die Fläche ist etwa zu 50% im Eigentum der Gemeinde Hohenstein, sie ist bewaldet. Angrenzend an die Fläche befindet sich der Golfplatz und das Hotel Hofgut Georgenthal. Formal scheint die Fläche geeignet, es ist allerdings im Rahmen einer genaueren Standortprüfung insbesondere auf die Auswirkungen auf den Hotelbetrieb und den Betrieb des Golfplatzes einzugehen. Auf der Potentialfläche könnten ca. 4 - 6 Anlagen errichtet werden. Angrenzende Grundstücke befinden sich ebenfalls in öffentlicher Hand. Die Fläche ist nahe der Gemarkungsgrenze zur Stadt Taunusstein gelegen. Parallel angrenzende Windkraftpotentialflächen gibt es nicht. Die Zuwegung zur Fläche kann nur über Waldwege erfolgen, die auszubauen sind.

 

Windvorrangfläche Hennethal 2-388, Allersberg

Die Fläche ist etwa zu 50% im Eigentum der Gemeinde Hohenstein, sie ist teilweise bewaldet, teilweise Feldgemarkung. Auf der Potentialfläche könnten ca. 2 - 3 Anlagen errichtet werden. Angrenzende Grundstücke befinden sich in privatem Eigentum. Die Fläche ist Nahe der Gemeinde Aarbergen gelegen. Angrenzende Windkraftpotentialflächen gibt es nicht. Die Zuwegung zur Fläche kann über teilweise auszubauende Feldwege sichergestellt werden.

 

Windvorrangfläche Strinz-Margarethä 2-388c, Hermannsweg

Die Fläche erstreckt sich von Hennethal bis zum Ortsteil Niederlibbach. Im Eigentum der Gemeinde Hohenstein ist nur ein kleiner Teil (ca. 5%) der Fläche, der jedoch 100% der Fläche auf Hohensteiner Gemarkung darstellt. In der Gemeinde Hünstetten, die angrenzende Grundstücke im Eigentum hat, wird derzeit über die Nutzung dieser Windvorrangfläche diskutiert. Im Falle einer Nutzung kann diese Fläche interkommunal entwickelt werden. Aufgrund der enormen Ausdehnung dieser Fläche von Hennethal bis Niederlibbach ist allerdings mit einem erheblichen Konfliktpotential in angrenzenden Ortslagen zu rechnen. Die Zuwegung zur Fläche kann über den Feldweg „Hermannsweg“ erfolgen, wäre allerdings im Falle einer Kooperation durch die Gemeinde Hünstetten sicherzustellen. Eine Entwicklung, die nicht gemeinsam mit der Gemeinde Hünstetten erfolgt, erscheint wirtschaftlich nicht sinnvoll. Potential auf Hohensteiner Gemarkung 1 Anlage.

 

Windvorrangfläche Strinz-Margarethä 2-389, Breiteloh, Eisenstraße

Die Fläche ist etwa zu 60% im Eigentum der Gemeinde Hohenstein und ist etwa zu 60% bewaldet, der Rest ist Feldgemarkung. Die Fläche liegt exponiert inmitten der Gemeinde Hohenstein. Es ist wahrscheinlich, dass seitens privater Eigentümer an dieser Stelle bereits Vorverträge mit Windkraftprojektierern abgeschlossen wurden, da in diesem Bereich seitens der Projektierer ein großes Potential gesehen wird. Auf der Fläche können 5 -7 Windkraftanlagen errichtet werden. Die Zuwegung kann im Wesentlichen über die bereits gut ausgebaute, aber zu verstärkende Trasse der Eisenstraße erfolgen. Synergieeffekte zum Anschluss an die Trasse der bestehenden Windkraftanlagen könnten entstehen. Aufgrund der Lage inmitten der Gemeinde und aufgrund der Vielzahl an potentiell einzubindenden privaten Eigentümern, erscheint eine Entwicklung dieser Fläche anspruchsvoll.

 

Windvorrangfläche Breithardt 2-390, Am Ruheforst

Die Fläche ist zu 100% im Eigentum der Gemeinde Hohenstein. Sie ist bewaldet. Aufgrund der Nähe zum Ruheforst ist eine mögliche Beeinträchtigung bei Bestattungen zu prüfen. Auf der Fläche könnten ca. 2 Windkraftanlagen entstehen.

 

Windvorrangfläche Burg-Hohenstein 2-392a, Galgenkopf

Die noch nicht bebaute Fläche ist nicht im Eigentum der Gemeinde Hohenstein. Neben einem weiteren öffentlichen Eigentümer gibt es einen privaten Eigentümer. Projektierer haben informell mitgeteilt, dass die Errichtung von weiteren Windkraftanlagen auf dieser Fläche aufgrund der topographisch anspruchsvollen Lage und aufgrund der bereits erfolgten Eingriffe im Bereich der bestehenden Windkraftanlagen nicht wahrscheinlich sei.

Der Gemeindevorstand bittet die Gemeindevertretung Flächen zu benennen, bzgl. derer ein öffentliches Interessenbekundungsverfahren für die Verpachtung zur Aufstellung von Windkraftanlagen durchgeführt wird. Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens ist auch auf die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich eines Bürgerwindrades oder Vergleichbares hinzuweisen. Nach Durchführung des Interessenbekundungsverfahrens wird die Gemeindevertretung erneut beteiligt und um Entscheidung hinsichtlich der Vergabekriterien zur Vorbereitung der Ausschreibung gebeten.

 


Pläne

 


Die Gemeindevertretung Hohenstein beschließt das Interessensbekundungsverfahren für die Fläche xxx durchzuführen. Der Gemeindevorstand wird mit der Durchführung beauftragt. Die Gemeindevertretung wird über die Ergebnisse umgehend in Kenntnis gesetzt. 


16.03.2022

Gemeindevorstand

 

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung gemäß Vorlage A3/013/2022 (Windkraft) zu beschließen.

 

einstimmig beschlossen

 

 

 

28.03.2022

Wirtschaftsausschuss

 

Wird mündlich vorgetragen

 

 

 

30.03.2022

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen