Mit Schreiben vom 17. Mai, eingegangen am 20. Mai 2022 teilte uns die Kommunalaufsicht des Rheingau-Taunus-Kreises mit, dass der eingereichte Entwurf unseres Haushalts 2022 in der vorgelegten Form nicht genehmigungsfähig ist (Schreiben in der Anlage).

Insbesondere die Abschreibung und die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung müssen nachgebessert werden.

 

Die Abschreibung wurde aus einem nicht nachvollziehbaren Grund viel zu niedrig eingeplant. Die Plan Abschreibung wird automatisch über das Finanzprogramm in den Haushaltsplan eingebucht und wurde nicht genügend von uns hinterfragt.

Bei einer erneuten Einbuchung dieser Plan Abschreibung war der Wert mehr als doppelt so hoch.

Eine Nachfrage beim Betreiber der Finanzsoftware ergab leider kein befriedigendes Ergebnis. Laut deren Aussage ist das kein Fehler der Software.

 

Der ursprüngliche Betrag der Abschreibung war 602.860 €, der momentane und veranschlagte Wert beträgt 1.582.516 €, Differenz 979.650 €.

 

Verwaltungsseits wurde die Mittelbewirtschaftung nun nach erkennbaren Mehreinnahmen und Minderausgaben durchforstet sowie nach Einsparmöglichkeiten gesucht.

 

Das Ergebnis dieser Prüfung ist auf der beigefügten Auflistung aufgeführt. Mit den dort aufgeführten Änderungen kann ein Haushaltsausgleich realisiert werden.

 

In der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung mussten die Werte für die Planungen der Jahre 2023 – 2025 neu gerechnet werden, da hier eine planerische Änderung der Werte in den Folgejahren berücksichtigt werden musste. Dies wurde im ersten Entwurf der Verwaltung nicht berücksichtigt, da wir hier das planerische Risiko so weit wie möglich minimieren wollten.

 

Der neue Entwurf des Haushalts 2022, der in dieser Sitzung eingebracht wurde, soll in einer Sondersitzung der Gemeindevertretung am 11.7. verabschiedet werden.

 


Schreiben der Kommunalaufsicht

Änderungen im Haushalt 2022

Neuer Gesamtergebnis- und -finanzhaushalt

Neue mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung

 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein verweist die Änderung des Haushaltsplanes 2022 zur Vorberatung und Beschlussvorbereitung an den Haupt- und Finanzausschuss.  

 


08.06.2022

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A1/064/2022 (Haushalt 2022) in der vorgelegten Form zuzustimmen.

einstimmig beschlossen

 

22.06.2022

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen