Betreff
Geothermie für Hohenstein (Antrag CDU-Fraktion)
Vorlage
AN/011/2022
Art
Antrag

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, gemeinsam mit externen Stakeholdern wie dem Bundesverband Geothermie e.V. sowie mit der Kreisverwaltung und dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen und dem „Kompetenznetzwerk Geothermie“ zu prüfen,

1. ob und in welchem Ausmaß die Nutzung von tiefer Geothermie in Hohenstein genutzt werden kann,

2. welche Energiemenge (Strom und Wärme) dabei erzeugt werden kann und welchen Anteil der derzeit in Hohenstein nötigen Menge an Strom und Wärme dies ausmachen würde,

3. wie groß der Flächenbedarf für eine solche Anlage ist,

4. wie hoch die Kosten für das Erkunden geeigneter Flächen (Probebohrungen) sind - auch wenn am Ende die Nutzung nicht möglich ist,

5. welche privaten Investoren/ mögliche Betreiber der Anlage diese Kosten übernehmen würden,

6. welche Fördermittel (u.a. EU, Bund, Land) es für die Erkundungsbohrungen gibt,

7. welche Fördermittel (u.a. EU, Bund, Land) es für den Bau und den Betrieb einer (oder mehrerer) Geothermieanlagen gibt,

8. welche (Gewerbesteuer-)Einnahmen ein solches Kraftwerk für die Gemeinde generieren können,

9. welche Einnahmen ggf. durch den Verkauf von CO2-Zertifikaten generiert werden können,

10. welche Gesellschaftsformen gemäß HGO möglich sind, damit die Gemeinde Hohenstein selbst komplett oder anteilig Betreiber einer solchen Geothermieanlage sein kann,

11. welche Möglichkeiten es gibt, Strom und Wärme möglichst komplett vor Ort zu nutzen und damit energieautark zu werden oder ob es dabei rechtliche Hürden gibt, die gegen ein eigenes Netz sprechen,

12. welche Endkundenpreise für Strom und Wärme am Ende realistisch sind.

 

Dazu sollen auch Erfahrungsberichte des Landkreises Darmstadt-Dieburg, der Stadt Groß-Umstadt

und des Energieversorgers Entega eingeholt werden.

Ein erster umfassender Zwischenbericht ist den Gemeindevertretern in der ersten Sitzung der

Gemeindevertretung im Jahr 2023 zur Verfügung zu stellen. Die Fraktionsvorsitzenden sowie

die Vorsitzenden des HFA und des Wirtschaftsausschusses sind zudem laufend über neue

Sachstände in Kenntnis zu setzen.

 


Anlagenverzeichnis:

 


Der Gemeindevorstand wird beauftragt, gemeinsam mit externen Stakeholdern wie dem Bundesverband Geothermie e.V. sowie mit der Kreisverwaltung und dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen und dem „Kompetenznetzwerk Geothermie“ zu prüfen,

1. ob und in welchem Ausmaß die Nutzung von tiefer Geothermie in Hohenstein genutzt werden kann,

2. welche Energiemenge (Strom und Wärme) dabei erzeugt werden kann und welchen Anteil der derzeit in Hohenstein nötigen Menge an Strom und Wärme dies ausmachen würde,

3. wie groß der Flächenbedarf für eine solche Anlage ist,

4. wie hoch die Kosten für das Erkunden geeigneter Flächen (Probebohrungen) sind - auch wenn am Ende die Nutzung nicht möglich ist,

5. welche privaten Investoren/ mögliche Betreiber der Anlage diese Kosten übernehmen würden,

6. welche Fördermittel (u.a. EU, Bund, Land) es für die Erkundungsbohrungen gibt,

7. welche Fördermittel (u.a. EU, Bund, Land) es für den Bau und den Betrieb einer (oder mehrerer) Geothermieanlagen gibt,

8. welche (Gewerbesteuer-)Einnahmen ein solches Kraftwerk für die Gemeinde generieren können,

9. welche Einnahmen ggf. durch den Verkauf von CO2-Zertifikaten generiert werden können,

10. welche Gesellschaftsformen gemäß HGO möglich sind, damit die Gemeinde Hohenstein selbst komplett oder anteilig Betreiber einer solchen Geothermieanlage sein kann,

11. welche Möglichkeiten es gibt, Strom und Wärme möglichst komplett vor Ort zu nutzen und damit energieautark zu werden oder ob es dabei rechtliche Hürden gibt, die gegen ein eigenes Netz sprechen,

12. welche Endkundenpreise für Strom und Wärme am Ende realistisch sind.

 

Dazu sollen auch Erfahrungsberichte des Landkreises Darmstadt-Dieburg, der Stadt Groß-Umstadt

und des Energieversorgers Entega eingeholt werden.

Ein erster umfassender Zwischenbericht ist den Gemeindevertretern in der ersten Sitzung der

Gemeindevertretung im Jahr 2023 zur Verfügung zu stellen. Die Fraktionsvorsitzenden sowie

die Vorsitzenden des HFA und des Wirtschaftsausschusses sind zudem laufend über neue

Sachstände in Kenntnis zu setzen.