Betreff
Quartalsbericht 2. Quartal 2022
Vorlage
GVER/022/2022
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Nach den Bestimmungen der Gemeindehaushaltsverordnung (§ 28 GemHVO) ist die Gemeindevertretung mindestens zweimal im Haushaltsjahr über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten.

 

Die Kommunalaufsicht des Rheingau-Taunus-Kreises hat ihre Verfügung zur vierteljährlichen Abgabe von Berichten aufgehoben und fordert jetzt zwei Quartalsberichte, jeweils nach dem 2. und 4. Quartal im Jahr.

 

Im beigefügten Quartalsbericht 2/2022 werden die Planansätze des Haushaltsjahres den ins Soll gestellten Beträgen Im Zeitraum 01.01.-12.08.2021 gegenübergestellt und die prozentuale Inanspruchnahme ausgewiesen. Die Aufstellung erfolgte nicht direkt zum 30.06. da dort die Abschlagszahlungen des Rheingau-Taunus-Kreises für das zweite Quartal noch nicht enthalten sind.

 

Der derzeitige Haushaltsverlauf zeigt im ordentlichen Ergebnis auf, dass der Abbaupfad bis zum Stichtag weitestgehend eingehalten wurde.

 

Bei den Erträgen aus Steuern und Umlagen waren zum 12.08. die Einkommensteueranteile und die Umsatzsteueranteile der ersten zwei Quartale gebucht.

 

Bei den Finanzerträgen handelt es sich um Mahngebühren und Säumniszuschläge.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist für 2022 gemäß Haushaltssatzung auf 2 Mio. EUR festgesetzt. Der Kassenkreditrahmen war zum 12.08. in Höhe von 0,00 Euro in Anspruch genommen. 

  


Quartalsbericht


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein nimmt den Quartalsbericht 2. Quartal 2022 zur Kenntnis.  

 


17.08.2022

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein die Vorlage A1/080/2022 (Quartalsbericht 2. Quartal 2022) zur Kenntnis zu nehmen

einstimmig beschlossen

 

21.09.2022

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen