Betreff
Grundsatzentscheidung zur Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden Aarbergen und Heidenrod
Vorlage
GVER/023/2022
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Gleich wie groß oder klein eine Gemeinde ist, hat sie grundsätzlich die gleichen Aufgaben zu erfüllen. Das führt dazu, dass vielfältige Aufgaben zu erfüllen sind die aber teilweise nur in einer (sehr) geringen Anzahl von Sachverhalten/ Fällen auftreten.

 

Daher sind fast alle Aufgabengebiete in Gemeinden unserer Größenordnung nur mit einer (Teilzeit-) Kraft besetzt und/oder einzelne Beschäftigte müssen mehrere Aufgaben, zum Teil aus verschiedenen Aufgabenbereichen, erfüllen.

Zum einen bedeutet das ein hohes Maß an fachlicher Anforderung für die Betreffenden, zum anderen, dass die Vertretung fast immer nur rudimentär möglich ist, da die Vertreter schon mit den originären Aufgaben extrem belastet sind und die Sach- und Fachkompetenz für Vertretungsaufgaben, wenn überhaupt, nur bedingt vorgehalten werden kann.

 

Hinzu kommt, dass sich die fachlichen Anforderungen in vielen Bereichen, nicht zuletzt durch den Einsatz spezieller Programme, erhöht hat. Mit allgemeinen Verwaltungskenntnissen lassen sich Vorgänge nicht mehr abarbeiten, wenn das Spezialwissen zur eingesetzten Software fehlt.

 

Die genannten Anforderungen machen Stellen bei gleichzeitig mäßiger Vergütung nicht gerade attraktiv und es wird erkennbar schwieriger Stellen, insbesondere solche in herausgehobener Position mit geeigneten Bewerbern zu besetzen.

 

Vor diesem Hintergrund gab es auf Anregung der Bürgermeister der Gemeinden Aarbergen, Heidenrod und Hohenstein seit September 2021 Sondierungsgespräche auf Hauptamtsleiterebene.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass die vorgenannten Probleme, mit aktuell unterschiedlichen Schwerpunkten, in den Gemeinden vergleichbar sind.

 

Um auch in Zukunft arbeits- und leistungsfähig zu bleiben scheint die Schaffung größerer Organisationseinheiten unumgänglich!

 

Beispielhaft sei hier auf das Nachbarland Rheinland-Pfalz mit seiner jüngsten Gebietsreform durch Zusammenlegung von Verbandsgemeinden zu einer Mindestgröße von 12.000 Einwohnern verwiesen.

 

Nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) können zur gemeinsamen Wahrnehmung von Aufgaben:

 

  • kommunale Arbeitsgemeinschaften und
  • Zweckverbände (Gemeindeverwaltungsverband) gebildet,
  • öffentlich-rechtliche Vereinbarungen geschlossen und
  • gemeinsame kommunale Anstalten gebildet werden,

 

soweit nicht durch Gesetz eine besondere ausschließliche Rechtsform für die Zusammenarbeit vorgeschrieben ist.

 

Die Befugnis, sich bei der gemeinsamen Wahrnehmung von Aufgaben der Rechtsformen des Privatrechts zu bedienen, bleibt davon unberührt, ist aber als Lösungsansatz eher von geringer Bedeutung.

Auf die Möglichkeit der „Gebietsänderung“ nach § 16 Hess. Gemeindeordnung ist nur der vollständigkeitshalber zu verweisen da dieses Ziel nicht verfolgt wird.

 

Sofern die beteiligten Gemeinden übereinstimmende Beschlüsse fassen werden die Beschäftigten über die Grundzüge des Auftrages informiert um Gerüchtebildung vorzubeugen.

 

Unter Federführung der Hauptamtsleiter sollen dann in Arbeitskreisen die einzelnen Aspekte des Konzepts erarbeitet werden.  

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Entgegen der häufig vertretenen These ist die interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) kein Mittel zur Haushaltsanierung.

Sie dient in erster Linie der verbesserten Qualität der Leistung durch höhere Spezialisierung und bessere Vertretungsorganisation oder schafft überhaupt erst die Voraussetzung eine Leistung erbringen zu können.

Die Synergieeffekte, als Einsparungen, ergeben sich dabei nicht aus dem Vergleich zum Status quo, sondern in Bezug auf den Aufwand der vorzuhalten wäre um eine Leistung in vergleichbarer Qualität alleine leisten bzw. bieten zu können.

 

Das Land fördert nach wie vor die interkommunale Zusammenarbeit. Ob und in welchem Umfang Mittel beantragt werden können hängt zunächst vom Ergebnis der Prüfung und daraus abgeleiteter Entscheidungen, was gemacht werden soll, ab. 

 


Keine Anlagen


Vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Gemeindevorstand am 13.09.2022

 

1. Die Gemeindevertretung nimmt zur Kenntnis, dass eine sach- und fachgerechte Aufgabenerfüllung für kleine und mittelgroße Kommunen aufgrund der Komplexität und Vielzahl der Aufgaben bei gleichzeitig geringer Anzahl der Fälle zunehmend schwieriger wird.

 

2. Die Gemeindevertretung nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass es in allen Bereichen der Gemeinde einen zunehmenden Fachkräftemangel gibt, der dadurch verschärft wird, dass in den nächsten 5 bis 10 Jahren eine größere Anzahl der Bediensteten altersbedingt aus dem Dienst ausscheidet und durch die restriktive Stellenbesetzung in den 1990er und 2000er Jahren praktisch fast eine Generation Verwaltungsmitarbeiter fehlt, die die vorgenannten Ausfälle kompensieren könnten.

 

3. Vor diesem Hintergrund sind Möglichkeiten bzw. Formen der Zusammenarbeit ergebnisoffen mit den angrenzenden (hessischen) Nachbargemeinden Aarbergen und Heidenrod zu prüfen, mit diesen Abzustimmen und eine Konzeption zu erarbeiten, sofern diese gleichlautenden Beschlüsse fassen.

 

Dabei ist auf folgende Fragen/ Aspekte besonders einzugehen:

 

  • Personalentwicklung/ -planung/ -bedarfsermittlung
  • Eingesetzte EDV-Programme, Software (Harmonisierung)
  • Räumliche Gegebenheiten (Erreichbarkeit, Barrierefreiheit, baulicher Zustand der Verwaltungsgebäude (Unterhaltungs- bzw. Investitionsbedarf (-stau).
  • Geeignete Aufgabenbereiche
  • Form/ Formen der Zusammenarbeit nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG)

  


13.09.2022

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand nimmt zur Kenntnis, dass eine sach- und fachgerechte Aufgabenerfüllung für kleine und mittelgroße Kommunen aufgrund der Komplexität und Vielzahl der Aufgaben bei gleichzeitig geringer Anzahl der Fälle zunehmend schwieriger wird.

 

2. Der Gemeindevorstand nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass es in allen Bereichen der Gemeinde einen zunehmenden Fachkräftemangel gibt, der dadurch verschärft wird, dass in den nächsten 5 bis 10 Jahren eine größere Anzahl der Bediensteten altersbedingt aus dem Dienst ausscheidet und durch die restriktive Stellenbesetzung in den 1990er und 2000er Jahren praktisch fast eine Generation Verwaltungsmitarbeiter fehlt, die die vorgenannten Ausfälle kompensieren könnten.

 

3. Vor diesem Hintergrund sind Möglichkeiten bzw. Formen der Zusammenarbeit ergebnisoffen mit den angrenzenden (hessischen) Nachbargemeinden Aarbergen und Heidenrod zu prüfen, mit diesen Abzustimmen und eine Konzeption zu erarbeiten, sofern diese gleichlautenden Beschlüsse fassen.

 

Dabei ist auf folgende Fragen/ Aspekte besonders einzugehen:

 

  • Personalentwicklung/ -planung/ -bedarfsermittlung
  • Eingesetzte EDV-Programme, Software (Harmonisierung)
  • Räumliche Gegebenheiten (Erreichbarkeit, Barrierefreiheit, baulicher Zustand der Verwaltungsgebäude (Unterhaltungs- bzw. Investitionsbedarf (-stau).
  • Geeignete Aufgabenbereiche

Form/ Formen der Zusammenarbeit nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG

Wird mündlich vorgetragen

 

21.09.2022

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen