Das Forstamt Bad Schwalbach hat für die vom Forstamt betreuten Kommunen (Aarbergen, Bad Schwalbach und Hohenstein) die Brennholzpreise für Selbstwerber aufgrund der aktuellen Entwicklungen am Holzmarkt und unter Berücksichtigung der öffentlichen Finanzwirtschaft sowie im Sinne der kommunalen Finanzlage angepasst (Anschreiben als Anlage 1 beigefügt).
Parallel wurden die Kommunen auch vom Forst- und Holzkontor Rheingau-Taunus kontaktiert (Anschreiben als Anlage 2 beigefügt).
Es werden allerdings verschiedene Preisgestaltungen vorgeschlagen:
Die vom Forstamt betreuten Kommunen haben sich verständigt, weiterhin einheitliche Brennholzpreise für Selbstwerber beizubehalten um Brennholztourismus vorzubeugen. Mit dem Forstamt wurde diesbezüglich ein Informationsgespräch geführt und folgende Preise verhandelt.
Mengenbegrenzung pro Haushalt auf
15 m³.
Das Verhandlungsergebnis wurde durch Bürgermeister M. Rudolf mit V. Diefenbach als Vorstandsvorsitzenden des Forst- und Holzkontors abgestimmt. V. Diefenbach bittet ausdrücklich keine Änderungen bei den Verkaufspreisen für die professionellen Brennstoffhändler vorzunehmen, da dies die Vermarktung massiv verkomplizieren würde.
Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung den Brennholzpreisen für Selbstwerber nach Verhandlung mit dem Forstamt zuzustimmen.
Vorschlag Brennholzpreise Forstamt Bad Schwalbach
Vorschlag Brennholzpreise Forst- und Holzkontor)
Vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Gemeindevorstand am
13.09.2022
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein stimmt den Brennholzpreisen für Selbstwerber nach Verhandlung mit dem Forstamt in der vorgelegten Form zu.
13.09.2022 |
Gemeindevorstand |
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Der Gemeindevorstand empfiehlt
der Gemeindevertretung der Vorlage A2/004/2022 (Brennholzvermarktung für
Selbstwerber) in der vorgelegten Form zuzustimmen. |
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Wird mündlich vorgetragen |
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19.09.2022 |
Wirtschaftsausschuss |
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Wird mündlich
vorgetragen |
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21.09.2022 |
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Wird mündlich
vorgetragen |
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