Betreff
Brennholzvermarktung für Selbstwerber
Vorlage
GVER/027/2022
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Das Forstamt Bad Schwalbach hat für die vom Forstamt betreuten Kommunen (Aarbergen, Bad Schwalbach und Hohenstein) die Brennholzpreise für Selbstwerber aufgrund der aktuellen Entwicklungen am Holzmarkt und unter Berücksichtigung der öffentlichen Finanzwirtschaft sowie im Sinne der kommunalen Finanzlage angepasst (Anschreiben als Anlage 1 beigefügt).

Parallel wurden die Kommunen auch vom Forst- und Holzkontor Rheingau-Taunus kontaktiert (Anschreiben als Anlage 2 beigefügt).

 

Es werden allerdings verschiedene Preisgestaltungen vorgeschlagen:

 

Die vom Forstamt betreuten Kommunen haben sich verständigt, weiterhin einheitliche Brennholzpreise für Selbstwerber beizubehalten um Brennholztourismus vorzubeugen. Mit dem Forstamt wurde diesbezüglich ein Informationsgespräch geführt und folgende Preise verhandelt.

 

 

 

Selbstwerber in der Fläche

Maßeinheit Raummeter

 

 

Brennholz am Weg

Maßeinheit Festmeter

 

 

Preis aktuell

Forstamt

Holzkontor

Forstamt Verhandlung

Preis aktuell

Forstamt

Holzkontor

Forstamt Verhandlung

Buche

20 €

35 €

25 €

30 €

50 €

70 €

60 €

60 €

Laubholz gemischt

 

20 €

29 €

25 €

30 €

 

50 €

60 €

60 €

60 €

Eiche

20 €

22 €

20 €

25 €

40 €

50 €

50 €

50 €

Fichte

5 €

15 €

15 €

15 €

20 €

40 €

38 €

40 €

 

Mengenbegrenzung pro Haushalt auf 15 m³.

 

Das Verhandlungsergebnis wurde durch Bürgermeister M. Rudolf mit V. Diefenbach als Vorstandsvorsitzenden des Forst- und Holzkontors abgestimmt. V. Diefenbach bittet ausdrücklich keine Änderungen bei den Verkaufspreisen für die professionellen Brennstoffhändler vorzunehmen, da dies die Vermarktung massiv verkomplizieren würde.

 

Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung den Brennholzpreisen für Selbstwerber nach Verhandlung mit dem Forstamt zuzustimmen.

 


Vorschlag Brennholzpreise Forstamt Bad Schwalbach

Vorschlag Brennholzpreise Forst- und Holzkontor)

 


Vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Gemeindevorstand am 13.09.2022

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein stimmt den Brennholzpreisen für Selbstwerber nach Verhandlung mit dem Forstamt in der vorgelegten Form zu.

 


13.09.2022

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A2/004/2022 (Brennholzvermarktung für Selbstwerber) in der vorgelegten Form zuzustimmen.

Wird mündlich vorgetragen

 

19.09.2022

Wirtschaftsausschuss

Wird mündlich vorgetragen

 

21.09.2022

Haupt- und Finanzausschuss

 

Wird mündlich vorgetragen