Ein Netzwerk Wohnen wurde zunächst von den
Städten Geisenheim und Taunusstein initiiert und als Modellvorhaben im Zeitraum
zwischen Juli 2014 und Juni 2017 mit Kreis- und Bundesmitteln gefördert.
Diese Modellphase ist nahezu abgeschlossen. Sie
ist so erfolgreich verlaufen, dass nun ein enges Wohnberatungsnetz für den
gesamten Rheingau-Taunus-Kreis aufgebaut werden soll. So wird eine Nachnutzung
passfähiger Bausteine auch für andere Städte und Gemeinden ermöglicht.
Das Konzept enthält die Voraussetzungen, die
Ziele, die Inhalte, die Umsetzungswege und den Nutzen für alle Kommunen, die
zukünftig im Netzwerk Wohnen Rheingau-Taunus-Kreis mitwirken wollen. Für eine
jährliche Beitragspauschale in Höhe von 9700,00 € bei 6 Kommunen und 7300,00 €
bei 8 Kommunen werden den beteiligten Kommunen folgende Leistungen geboten:
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Anschubberatung
für die Kommunen, die ein vergleichbares Informations- und Wohnberatungsangebot
aufbauen wollen,
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Koordination
der Ausbildung von Wohnberater/innen nach bewährten Qualitätsstandards,
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Teilnahme
an zwei moderierten Netzwerktreffen pro Jahr zum überregionalen Austausch,
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Mitwirkung
an öffentlichkeitswirksamen Aktionen des Netzwerks Wohnen zur Erhöhung der
Sichtbarkeit, zur Sicherung der kontinuierlichen Nachfrage, zur
Sensibilisierung der Öffentlichkeit und der politischen Entscheider/innen für
das Thema,
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Ankopplung an alle aktuellen Entwicklungen auf
dem Gebiet der Wohnberatung, insbesondere für ältere Bürger/innen sowie die gemeinsame
Beteiligung an möglichen Förderprogrammen und Ausschreibungen.
Die Aufgaben der Hauptamtlichen in der Wohnberatungsstelle ergeben sich
aus dem Konzept und dem beigefügten Stellenprofil (Anlage 5). Wesentliche
Inhalte sind: die Organisation u. Aufbau der Beratungsstelle, Erstkontakt für
die Ratsuchenden, Teamleitung und Treffen der Ehrenamtlichen, Einsatzplanung
und Anerkennungsmaßnahmen.
Die Integration in das bestehende Team der Wohnberatungsstelle Aarbergen
bietet den Vorteil des zügigen Wissens- und Erfahrungsaustausches. Die Akquise
und Schulungen der neuen Ehrenamtlichen werden über das Netzwerk gemeinsam mit
der Wohnberatungsstelle Aarbergen organisiert. Die Öffentlichkeitsarbeit in
Hohenstein wird durch das Netzwerk unterstützt.
Die Wohnberatung ist ein zentrales Handlungsfeld zukunftsorientierter
Kommunalpolitik und generiert soziale Wertschöpfung für die gesamte
Gesellschaft. Dies ist auch ein erster Schritt im Rahmen der Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention.
Über die Beratung zur Barrierefreiheit hinaus gehören zur Wohnberatung
viele Themenfelder. Dazu zählen die mobilitätsgerechte Gestaltung der eigenen
Wohnung, des unmittelbaren Wohnumfeldes und die Beratung zur
Technikunterstützung im Alltag. Die Vernetzung und soziale Stabilisierung aller
Generationen in den Ortsteilen ist ein weiterer Vorteil. Die Wohnberatung
ergänzt die vorhandenen Beratungsfelder der Hohensteiner Seniorenangebote und
ist ein wichtiger Baustein der kommunalen Daseinsvorsorge. Ausstrahlung hat das
Thema „Barrierefreiheit“ auch auf die Bereiche Tourismus und Mobilität im
Öffentlichen Raum.
Oberste Ziele der Beratung sind:
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Verbleib
in der eigenen Wohnung
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Stärkung
der selbständigen Lebensführung
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Sensibilisierung
für das Thema bei allen Generationen
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Die Kommunen Aarbergen, Eltville, Geisenheim, Heidenrod, Hünstetten,
Kiedrich,
Oestrich-Winkel, Taunusstein, Walluf und Waldems haben für diese Aufgabe
eine
Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) im Sinne der KAG gemäß (§ 3.4 KGG)
des Landes Hessen gegründet. Sitz der Organisation des Netzwerks ist die Stadt
Taunusstein. Diese stellt zwei Mitarbeiterinnen für die Koordinationsaufgaben
im Rheingau und im Taunus.
Die Netzwerkkoordination hat derzeit Anfragen von insgesamt sieben
weiteren am Beitritt interessierten Kommunen und führt Sondierungsgespräche mit
Bad Schwalbach, Idstein, Lorch, Niedernhausen, Rüdesheim und Schlangenbad. Die
Akquise von Fördermitteln für die Erweiterung des Netzwerks auf insgesamt 17
Kommunen im Kreis ist geplant.
Vorteile der Vernetzung sind:
1. Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer
2. Ausstrahlung und
Wirkung von Wohnberatung schafft gleiche Lebensbedingungen kreisweit für
selbstständiges Wohnen im Alter
3. Nutzung der Netzwerkstrukturen auch für digitale Zusammenarbeit
4. Gebündelte Kompetenzen und überregionale Einsatzmöglichkeiten
5. Ehrenamtliche Vernetzung überregional
IKZ Vereinbarung vom 01.01.2018
Konzept
Muster Anbindungsvereinbarung
Stellenprofil
Beitragsanpassung
Letter of Intent (LOI)
Vorbehaltlich
der Beschlussfassung durch den Gemeindevorstand am 13.09.2022
1. Die Gemeinde Hohenstein tritt dem „Netzwerk
Wohnen RheingauTaunus“ zum 01. Januar 2023 bei. Grundlage für den Beitritt ist
die bestehende Öffentlich-Rechtliche IKZ Vereinbarung des Netzwerks vom
1.1.2018 und das dazu gehörende Konzept (Anlage: 1, 2).
2. Für den Beitritt werden 8.000 € im Haushalt
der Gemeinde Hohenstein ab 2023 eingestellt (Anlage 3): Beitragsanpassung ab
2023 der 10 Bestandskommunen als Richtwert).
3. Für die Fahrtkosten der Ehrenamtlichen zu
Beratungen, Schulungen, den Teamtreffen in Aarbergen und zu Veranstaltungen des
Netzwerks werden 200,00 € im Haushalt der Gemeinde Hohenstein eingestellt.
4. Die
Aufgaben des hauptamtlichen Ansprechpartners in der Verwaltung werden von der
Wohnberatungsstelle in Aarbergen mit einem Stellenanteil von 8 Wochenstunden
des hauptamtlichen Mitarbeiters übernommen. Eine separatere
Anbindungsvereinbarung (Anlage: 4) für die Leistungen der hauptamtlichen
Ressourcen der Gemeinde Aarbergen wird zwischen den beiden Kommunen verhandelt.
5. Die Gemeinde Hohenstein unterzeichnet eine
Absichtserklärung (LOI) an das Netzwerk Wohnen RheingauTaunus (Anlage 6) mit
dem Ziel des Beitritts.
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13.09.2022 |
Gemeindevorstand |
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Der Gemeindevorstand empfiehlt
der Gemeindevertretung Hohenstein der Vorlage A2/005/2022 (Beitritt Netzwerk
Wohnen RheingauTaunus) in der vorgelegten Form zuzustimmen. |
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Wird mündlich vorgetragen |
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20.09.2022 |
Sozialausschuss |
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Wird mündlich
vorgetragen |
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21.09.2022 |
Haupt-
und Finanzausschuss |
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Wird mündlich
vorgetragen |
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