Ein Netzwerk Wohnen wurde zunächst von den Städten Geisenheim und Taunusstein initiiert und als Modellvorhaben im Zeitraum zwischen Juli 2014 und Juni 2017 mit Kreis- und Bundesmitteln gefördert.

Diese Modellphase ist nahezu abgeschlossen. Sie ist so erfolgreich verlaufen, dass nun ein enges Wohnberatungsnetz für den gesamten Rheingau-Taunus-Kreis aufgebaut werden soll. So wird eine Nachnutzung passfähiger Bausteine auch für andere Städte und Gemeinden ermöglicht.

Das Konzept enthält die Voraussetzungen, die Ziele, die Inhalte, die Umsetzungswege und den Nutzen für alle Kommunen, die zukünftig im Netzwerk Wohnen Rheingau-Taunus-Kreis mitwirken wollen. Für eine jährliche Beitragspauschale in Höhe von 9700,00 € bei 6 Kommunen und 7300,00 € bei 8 Kommunen werden den beteiligten Kommunen folgende Leistungen geboten:

-          Anschubberatung für die Kommunen, die ein vergleichbares Informations- und Wohnberatungsangebot aufbauen wollen,

-          Koordination der Ausbildung von Wohnberater/innen nach bewährten Qualitätsstandards,

-          Teilnahme an zwei moderierten Netzwerktreffen pro Jahr zum überregionalen Austausch,

-          Mitwirkung an öffentlichkeitswirksamen Aktionen des Netzwerks Wohnen zur Erhöhung der Sichtbarkeit, zur Sicherung der kontinuierlichen Nachfrage, zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit und der politischen Entscheider/innen für das Thema,

-           Ankopplung an alle aktuellen Entwicklungen auf dem Gebiet der Wohnberatung, insbesondere für ältere Bürger/innen sowie die gemeinsame Beteiligung an möglichen Förderprogrammen und Ausschreibungen.

 

Die Aufgaben der Hauptamtlichen in der Wohnberatungsstelle ergeben sich aus dem Konzept und dem beigefügten Stellenprofil (Anlage 5). Wesentliche Inhalte sind: die Organisation u. Aufbau der Beratungsstelle, Erstkontakt für die Ratsuchenden, Teamleitung und Treffen der Ehrenamtlichen, Einsatzplanung und Anerkennungsmaßnahmen.

Die Integration in das bestehende Team der Wohnberatungsstelle Aarbergen bietet den Vorteil des zügigen Wissens- und Erfahrungsaustausches. Die Akquise und Schulungen der neuen Ehrenamtlichen werden über das Netzwerk gemeinsam mit der Wohnberatungsstelle Aarbergen organisiert. Die Öffentlichkeitsarbeit in Hohenstein wird durch das Netzwerk unterstützt.

 

Die Wohnberatung ist ein zentrales Handlungsfeld zukunftsorientierter Kommunalpolitik und generiert soziale Wertschöpfung für die gesamte Gesellschaft. Dies ist auch ein erster Schritt im Rahmen der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Über die Beratung zur Barrierefreiheit hinaus gehören zur Wohnberatung viele Themenfelder. Dazu zählen die mobilitätsgerechte Gestaltung der eigenen Wohnung, des unmittelbaren Wohnumfeldes und die Beratung zur Technikunterstützung im Alltag. Die Vernetzung und soziale Stabilisierung aller Generationen in den Ortsteilen ist ein weiterer Vorteil. Die Wohnberatung ergänzt die vorhandenen Beratungsfelder der Hohensteiner Seniorenangebote und ist ein wichtiger Baustein der kommunalen Daseinsvorsorge. Ausstrahlung hat das Thema „Barrierefreiheit“ auch auf die Bereiche Tourismus und Mobilität im Öffentlichen Raum.

 

Oberste Ziele der Beratung sind:

-          Verbleib in der eigenen Wohnung

-          Stärkung der selbständigen Lebensführung

-          Sensibilisierung für das Thema bei allen Generationen

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Die Kommunen Aarbergen, Eltville, Geisenheim, Heidenrod, Hünstetten, Kiedrich,

Oestrich-Winkel, Taunusstein, Walluf und Waldems haben für diese Aufgabe eine

Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) im Sinne der KAG gemäß (§ 3.4 KGG) des Landes Hessen gegründet. Sitz der Organisation des Netzwerks ist die Stadt Taunusstein. Diese stellt zwei Mitarbeiterinnen für die Koordinationsaufgaben im Rheingau und im Taunus.

Die Netzwerkkoordination hat derzeit Anfragen von insgesamt sieben weiteren am Beitritt interessierten Kommunen und führt Sondierungsgespräche mit Bad Schwalbach, Idstein, Lorch, Niedernhausen, Rüdesheim und Schlangenbad. Die Akquise von Fördermitteln für die Erweiterung des Netzwerks auf insgesamt 17 Kommunen im Kreis ist geplant.

 

Vorteile der Vernetzung sind:

1. Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer

2. Ausstrahlung und Wirkung von Wohnberatung schafft gleiche Lebensbedingungen kreisweit für selbstständiges Wohnen im Alter

3. Nutzung der Netzwerkstrukturen auch für digitale Zusammenarbeit

4. Gebündelte Kompetenzen und überregionale Einsatzmöglichkeiten

5. Ehrenamtliche Vernetzung überregional

 

 

 


IKZ Vereinbarung vom 01.01.2018

Konzept

Muster Anbindungsvereinbarung

Stellenprofil

Beitragsanpassung

Letter of Intent (LOI)

 


Vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Gemeindevorstand am 13.09.2022

 

1.    Die Gemeinde Hohenstein tritt dem „Netzwerk Wohnen RheingauTaunus“ zum 01. Januar 2023 bei. Grundlage für den Beitritt ist die bestehende Öffentlich-Rechtliche IKZ Vereinbarung des Netzwerks vom 1.1.2018 und das dazu gehörende Konzept (Anlage: 1, 2).

2.    Für den Beitritt werden 8.000 € im Haushalt der Gemeinde Hohenstein ab 2023 eingestellt (Anlage 3): Beitragsanpassung ab 2023 der 10 Bestandskommunen als Richtwert).

3.    Für die Fahrtkosten der Ehrenamtlichen zu Beratungen, Schulungen, den Teamtreffen in Aarbergen und zu Veranstaltungen des Netzwerks werden 200,00 € im Haushalt der Gemeinde Hohenstein eingestellt.

4.     Die Aufgaben des hauptamtlichen Ansprechpartners in der Verwaltung werden von der Wohnberatungsstelle in Aarbergen mit einem Stellenanteil von 8 Wochenstunden des hauptamtlichen Mitarbeiters übernommen. Eine separatere Anbindungsvereinbarung (Anlage: 4) für die Leistungen der hauptamtlichen Ressourcen der Gemeinde Aarbergen wird zwischen den beiden Kommunen verhandelt.

5.    Die Gemeinde Hohenstein unterzeichnet eine Absichtserklärung (LOI) an das Netzwerk Wohnen RheingauTaunus (Anlage 6) mit dem Ziel des Beitritts.

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13.09.2022

Gemeindevorstand

 

Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung Hohenstein der Vorlage A2/005/2022 (Beitritt Netzwerk Wohnen RheingauTaunus) in der vorgelegten Form zuzustimmen.

 

Wird mündlich vorgetragen

 

 

 

20.09.2022

Sozialausschuss

 

Wird mündlich vorgetragen

 

 

 

21.09.2022

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen