Zur Begründung wird auf das Schreiben der Kommunalaufsicht verwiesen.
Begründung der Dringlichkeit
Die Begründung der Dringlichkeit ergibt sich aus der schon laufenden Haushaltsaufstellung in der Gemeindeverwaltung. Die Einbringung des Haushalts 2023 ist für die nächste Sitzung der Gemeindevertretung zu erwarten, sodass eine Befassung mit den im vorliegenden Antrag· gegenständlichen Fragen erst in dieser die Haushaltsberatungen mindestens um einen Sitzungsturnus verzögern würde. Dadurch würde die Einhaltung der Vorgabe der Kommunalaufsicht gefährdet, die Haushaltsunterlagen spätestens einen Monat vor· Beginn des Haushaltsjahrs einzureichen.
Anlagenverzeichnis:
Dringlichkeitsantrag
1. Die Gemeindevertretung nimmt die im Zuge der Genehmigung des Haushaltsplans 2022 vom 23.09.2022 seitens der Kommunalaufsicht gemachten Feststellungen, Auflagen und Empfehlungen mit großer Besorgnis zur Kenntnis.
2. Der Gemeindevorstand wird aufgefordert, der Gemeindevertretung mit der Einbringung des Haushalts 2023 folgende Unterlagen vorzulegen:
a. einen vollständigen Anlagenspiegel zum Stichtag 31.12.2021, der die vergangenen, das laufende und das kommende Jahr darstellt.
b. eine vollständige Auflistung der von der Kommunalaufsicht hinsichtlich ihrer Qualität als „verbesserungswürdig" qualifizierten Haushaltsunterlagen, jeweils versehen mit einer konzeptionellen Beschreibung, wie die Qualität auf das seitens der Kommunalaufsicht erwartete Maß verbessert werden kann.
c. Eine Stellungnahme des Gemeindevorstands zur Feststellung der Kommunalaufsicht, die Haushalte der vergangenen Jahre seien „schöngerechnet" worden.
d. Eine Aufstellung, an welchen Haushaltsstellen in den Haushalten seit 2015 in Rechnung signifikant geringere Erlöse und höhere Aufwendungen hatte als im Plan, jeweils versehen mit einer Begründung für die Abweichung.
e. Eine Stellungnahme des Gemeindevorstands zur Empfehlung der Kommunalaufsicht für eine restriktivere Personalbewirtschaftung
f. Eine Aufstellung der freiwilligen Leistungen, jeweils versehen mit einer Einschätzung des Gemeindevorstands, ob und aus welchem Grund diese entbehrlich sind oder nicht.
3. Der Gemeindevorstand wird aufgefordert, die Antworten auf die folgenden Fragen der Gemeindevertretung mit der Einbringung des Haushalts 2023 vorzulegen:
a. Wurden im Haushaltsjahr 2022 vor erfolgter Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans Aufwendungen und Auszahlungen getätigt, die über die nach den Vorschiften der vorläufigen Haushaltsführung gemäß §99 HGO zulässigen Aufwendungen und Auszahlungen hinausgehen? Wenn ja, welche?
b. Wie stellt der Gemeindevorstand die Einarbeitung der Verwaltungsmitarbeiter in das neue Finanzprogramm sicher, ohne dass es zu neuen Fehlerquellen kommt und alte wiederholt werden?