Betreff
Anpassung Vereinsförderung
Vorlage
GVER/033/2022
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Die aktuelle Energiekrise trifft auch die Hohensteiner Vereine sehr hart. Insbesondere die Vereine, die ein Vereinsheim bewirtschaften, bzw. die Sportplätze mit einer Flutlichtanlage unterhalten, haben bisher mit bemerkenswertem ehrenamtlichen Engagement versucht, die Energiekosten zu senken, sind aber nun vielfach an ihre Grenzen gestoßen.

 

Daher empfiehlt die Verwaltung dem Gemeindevorstand eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 30% der bisherigen Energiekosten pauschal an die an der Vereinsförderung (Energiekostenunterstützung) partizipierenden Vereine auszuzahlen.

 

In den Folgejahren soll gegebenenfalls erneut über einen Energiekostenzuschuss beraten werden. Der Sozialausschuss der Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein hat sich in seiner Sitzung am 20 September 2022 mit der Thematik befasst und die 30% Förderung ebenfalls befürwortet.

 

Entsprechende Mittel stehen im Haushalt bei der Haushaltsstelle 08.01.01.712300 (Zuweisungen für laufende Zwecke an Zweckverbände und dergleichen) zur Verfügung 

 


Protokollauszug Sozialausschuss 20.09.2022

Schreiben GSV Born

Protokoll Treffen Vereinsförderung vom 15.07.2022

Berechnung Vereinsförderung 2016-2019 für die Jahre 2021-2025

Berechnung Vereinsförderung MIT Zuschuss

 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 30% der bisherigen Energiekosten pauschal an die an der Vereinsförderung (Energiekostenunterstützung) partizipierenden Vereine auszuzahlen. In den Folgejahren soll gegebenenfalls erneut über einen Energiekostenzuschuss beraten werden. 


19.10.2022

Gemeindevorstand

 

Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung gemäß Vorlage A1/109/2022 (Anpassung Vereinsförderung) zu beschließen.

 

einstimmig beschlossen

 

 

 

01.11.2022

Sozialausschuss

 

Wird mündlich vorgetragen

 

 

 

02.11.2022

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen