Die aktuelle Energiekrise trifft auch die Hohensteiner Vereine sehr hart. Insbesondere die Vereine, die ein Vereinsheim bewirtschaften, bzw. die Sportplätze mit einer Flutlichtanlage unterhalten, haben bisher mit bemerkenswertem ehrenamtlichen Engagement versucht, die Energiekosten zu senken, sind aber nun vielfach an ihre Grenzen gestoßen.
Daher empfiehlt die Verwaltung dem Gemeindevorstand eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 30% der bisherigen Energiekosten pauschal an die an der Vereinsförderung (Energiekostenunterstützung) partizipierenden Vereine auszuzahlen.
In den Folgejahren soll gegebenenfalls erneut über einen Energiekostenzuschuss beraten werden. Der Sozialausschuss der Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein hat sich in seiner Sitzung am 20 September 2022 mit der Thematik befasst und die 30% Förderung ebenfalls befürwortet.
Entsprechende Mittel stehen im Haushalt bei der Haushaltsstelle 08.01.01.712300 (Zuweisungen für laufende Zwecke an Zweckverbände und dergleichen) zur Verfügung
Protokollauszug Sozialausschuss 20.09.2022
Schreiben GSV Born
Protokoll Treffen Vereinsförderung vom 15.07.2022
Berechnung Vereinsförderung 2016-2019 für die Jahre 2021-2025
Berechnung Vereinsförderung MIT Zuschuss
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 30% der bisherigen Energiekosten pauschal an die an der Vereinsförderung (Energiekostenunterstützung) partizipierenden Vereine auszuzahlen. In den Folgejahren soll gegebenenfalls erneut über einen Energiekostenzuschuss beraten werden.
19.10.2022 |
Gemeindevorstand |
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Der
Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung gemäß Vorlage A1/109/2022
(Anpassung Vereinsförderung) zu beschließen. |
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einstimmig beschlossen |
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01.11.2022 |
Sozialausschuss |
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Wird
mündlich vorgetragen |
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02.11.2022 |
Haupt-
und Finanzausschuss |
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Wird
mündlich vorgetragen |
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