In der Sitzung des Gemeindevorstands am 04.11.2022 wurden zur Haushaltskonsolidierung höhere Steuern für das Halten eines oder mehrerer Hunde beschlossen.
Diesbezüglich wird nun eine entsprechende Änderung der Hundesteuersatzung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Darüber hinaus wird in diesem Zuge § 9 (3) der Hundesteuersatzung zur Verfahrensvereinfachung angepasst.
Die Änderungen treten zum 01.01.2023 in Kraft.
Um Zustimmung für diese Änderung der Hundesteuersatzung wird gebeten.
Satzungsänderung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein stimmt der Änderung der Hundesteuersatzung in der vorgelegten Form zu.
16.11.2022 |
Gemeindevorstand |
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A1/117/2022
(Änderung der Hundesteuersatzung) in der vorgelegten Form zuzustimmen. |
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einstimmig beschlossen |
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30.11.2022 |
Haupt-
und Finanzausschuss |
Wird mündlich
vorgetragen |