Betreff
Ausweisung von Gewerbeflächen (Antrag CDU-Fraktion)
Vorlage
AN/014/2022
Art
Antrag

AERg


Anlagenverzeichnis:

 


1.      Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand damit

 

a.       mit höchster Priorität alle nötigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Fläche hinter dem Edeka/ nah und gut schnellstmöglich zu einem Gewerbegebiet/ Mischgebiet inkl. Gewerbenutzung auszuweisen.

 

b.      in Absprache mit den Ortsbeiräten die bereits abgestimmten Flächen zur Siedlugserweiterung in allen Ortsteilen daraufhin zu prüfen, wo und in welchem Umfang dort auch die Ansiedlung von Gewerbe sinnvoll/ erwünscht sein kann und alle erforderlichen Maßnahmen für eine zügige Umsetzung einzuleiten.

c.       zu prüfen, ob und in welchem Umfang zwischen Steckenroth und Breithardt ein neues Gewerbegebiet entwickelt werden kann und alle erforderlichen Maßnahmen dazu zu ergreifen.

 

Zu den Maßnahmen gehören neben anderen Gespräche mit den Grundstückseigentümern, möglichen Investoren, Gespräche mit Gewerbetreibenden, die entsprechenden Gespräche ggf. mit dem Regierungspräsidium und die Vorbereitung einer Änderung des Bebauungsplans.

 

2.      Weiterhin beauftragt die Gemeindevertretung den Gemeindevorstand mit einer Abfrage nach den Bedürfnissen nach weiteren Einkaufsmöglichkeiten der Hohensteiner Bevölkerung, um dies bei der Ansiedlung neuen Gewerbes berücksichtigen zu können.

 

3.      Angesichts des Handlungszeitdrucks einerseits und der personellen Besetzung des Bauamts andererseits ist für die Ausweisung von Gewerbeflächen ausdrücklich jede Abweichung von den ansonsten für Baugebiete geltenden Baulandrichtlinien zulässig, wodurch die Bearbeitung auch an externe Investoren ausgelagert und das Bauamt entlastet werden soll. Der zügigen Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe sind bisher vorgesehene Abläufe unterzuordnen.

 

4.      Über den Sachstand sind die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses und des Wirtschaftsausschusses einmal monatlich schriftlich zu unterrichten.