AERg
Anlagenverzeichnis:
1. Die
Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand damit
a. mit
höchster Priorität alle nötigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Fläche hinter
dem Edeka/ nah und gut schnellstmöglich zu einem Gewerbegebiet/ Mischgebiet
inkl. Gewerbenutzung auszuweisen.
b. in
Absprache mit den Ortsbeiräten die bereits abgestimmten Flächen zur
Siedlugserweiterung in allen Ortsteilen daraufhin zu prüfen, wo und in welchem
Umfang dort auch die Ansiedlung von Gewerbe sinnvoll/ erwünscht sein kann und
alle erforderlichen Maßnahmen für eine zügige Umsetzung einzuleiten.
c.
zu prüfen, ob und in welchem Umfang
zwischen Steckenroth und Breithardt ein neues Gewerbegebiet entwickelt werden
kann und alle erforderlichen Maßnahmen dazu zu ergreifen.
Zu
den Maßnahmen gehören neben anderen Gespräche mit den Grundstückseigentümern,
möglichen Investoren, Gespräche mit Gewerbetreibenden, die entsprechenden
Gespräche ggf. mit dem Regierungspräsidium und die Vorbereitung einer Änderung
des Bebauungsplans.
2. Weiterhin
beauftragt die Gemeindevertretung den Gemeindevorstand mit einer Abfrage nach
den Bedürfnissen nach weiteren Einkaufsmöglichkeiten der Hohensteiner
Bevölkerung, um dies bei der Ansiedlung neuen Gewerbes berücksichtigen zu
können.
3. Angesichts
des Handlungszeitdrucks einerseits und der personellen Besetzung des Bauamts
andererseits ist für die Ausweisung von Gewerbeflächen ausdrücklich jede
Abweichung von den ansonsten für Baugebiete geltenden Baulandrichtlinien
zulässig, wodurch die Bearbeitung auch an externe Investoren ausgelagert und
das Bauamt entlastet werden soll. Der zügigen Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe
sind bisher vorgesehene Abläufe unterzuordnen.
4. Über
den Sachstand sind die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses und des
Wirtschaftsausschusses einmal monatlich schriftlich zu unterrichten.