Betreff
Umsetzung der Auflagen der Unteren Wasserbehörde zur Einleitung von behandelten Abwässern aus Kläranlagen, Vergabe an ein Ingenieurbüro
Vorlage
GVER/005/2023
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Die Gemeinde Hohenstein betreibt fünf Abwasser- und zwölf Regenwasserbehandlungsanlagen, für die es jeweils eine Genehmigung zur Einleitung der Abwässer in den jeweiligen Vorfluter bedarf. Diese Genehmigungen werden befristet von der Unteren, bei einer Anlage von der Oberen Wasserbehörde ausgestellt.

 

Jede verlängerte Genehmigung wurde mit Auflagen erteilt.

Damit die Auflagen durch die Wasserbehörde erfüllt werden können, sind mittlerweile hohe Investitionskosten notwendig.

 

Dieser Vorlage ist eine Aufstellung der Kostenschätzung zu den Auflagen angefügt.

 

Die Kosten für die Sanierung des Abwassernetzes stammen teilweise aus den Anfang 2000er Jahren und können nur annähernd für den aktuellen Kostenaufwand herangezogen werden. Andere Kostenschätzungen wurden durch das IB Hartwig, Wiesbaden erstellt, weitere durch die Verwaltung.

 

In der Anlage II sind die Überwachungswerte unserer Kläranlagen aufgelistet.

Anhand dieser Liste ist die Entwicklung der geforderten Überwachungswerte der einzelnen Kläranlagen beschrieben, die das behandelte Abwasser einhalten muss, bevor wir es in einen Vorfluter leiten.

 

Mit dem vom Hessischen Umweltministerium erstellten Maßnahmenplan II für Kommunale Kläranlagen, der ab dem 01.01.2027 umgesetzt sein muss, wurden unter anderem für den Parameter Gesamtphosphor die nächsten Grenzwertverschärfungen festgelegt, wobei wir bereits jetzt teilweise mit unseren Anlagen den Grenzwert vom 01.01.2021 nicht einhalten können.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen die gesetzlich geforderten Auflagen durch die Untere Wasserbehörde des Rheingau Taunus Kreis umzusetzen.

 

Dafür ist es notwendig, dass die Verwaltung die Leistungen zur Umsetzung der geforderten Auflagen der Unteren Wasserbehörde zur Einleitung von behandelten Abwässern aus Kläranlagen an Ingenieurbüros ausschreibt.

 

 


Kostenschätzung der Auflagen

Überwachungswerte der Kläranlage

 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein nimmt den aktuellen Sachstand der Auflagen der Unteren Wasserbehörde zur Einleitung von behandelten Abwässern aus Kläranlagen zur Kenntnis und beauftragt die Gemeindeverwaltung die Leistungen zur Umsetzung der geforderten Auflagen der Unteren Wasserbehörde zur Einleitung von behandelten Abwässern aus Kläranlagen an Ingenieurbüros auszuschreiben.

 

 


08.02.2023

Gemeindevorstand

 

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein stimmt der Vorlage A3/003/2023 (Umsetzung der Auflagen der Unteren Wasserbehörde zur Einleitung von behandelten Abwässern aus Kläranlagen, Vergabe an ein Ingenieurbüro) in der vorgelegten Form zu.

 

einstimmig beschlossen

 

 

 

13.03.2023

Wirtschaftsausschuss

 

Wird mündlich vorgetragen

 

 

 

15.03.2023

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen