Die Gemeinde Hohenstein betreibt fünf Abwasser- und zwölf
Regenwasserbehandlungsanlagen, für die es jeweils eine Genehmigung zur
Einleitung der Abwässer in den jeweiligen Vorfluter bedarf. Diese Genehmigungen
werden befristet von der Unteren, bei einer Anlage von der Oberen Wasserbehörde
ausgestellt.
Jede verlängerte Genehmigung wurde mit Auflagen erteilt.
Damit die Auflagen durch die Wasserbehörde erfüllt werden können, sind
mittlerweile hohe Investitionskosten notwendig.
Dieser Vorlage ist eine Aufstellung der Kostenschätzung zu den Auflagen
angefügt.
Die Kosten für die Sanierung des Abwassernetzes stammen teilweise aus
den Anfang 2000er Jahren und können nur annähernd für den aktuellen
Kostenaufwand herangezogen werden. Andere Kostenschätzungen wurden durch das IB
Hartwig, Wiesbaden erstellt, weitere durch die Verwaltung.
In der Anlage II sind die Überwachungswerte unserer Kläranlagen
aufgelistet.
Anhand dieser Liste ist die Entwicklung der geforderten
Überwachungswerte der einzelnen Kläranlagen beschrieben, die das behandelte
Abwasser einhalten muss, bevor wir es in einen Vorfluter leiten.
Mit dem vom Hessischen Umweltministerium erstellten Maßnahmenplan II für
Kommunale Kläranlagen, der ab dem 01.01.2027 umgesetzt sein muss, wurden unter
anderem für den Parameter Gesamtphosphor die nächsten Grenzwertverschärfungen
festgelegt, wobei wir bereits jetzt teilweise mit unseren Anlagen den Grenzwert
vom 01.01.2021 nicht einhalten können.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen die gesetzlich geforderten Auflagen
durch die Untere Wasserbehörde des Rheingau Taunus Kreis umzusetzen.
Dafür ist es notwendig, dass die Verwaltung die Leistungen zur Umsetzung
der geforderten Auflagen der Unteren Wasserbehörde zur Einleitung von
behandelten Abwässern aus Kläranlagen an Ingenieurbüros ausschreibt.
Kostenschätzung der
Auflagen
Überwachungswerte
der Kläranlage
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein nimmt den aktuellen Sachstand der Auflagen der Unteren
Wasserbehörde zur Einleitung von behandelten Abwässern aus Kläranlagen zur
Kenntnis und beauftragt die Gemeindeverwaltung die Leistungen zur Umsetzung der geforderten Auflagen der Unteren
Wasserbehörde zur Einleitung von behandelten Abwässern aus Kläranlagen an
Ingenieurbüros auszuschreiben.
08.02.2023 |
Gemeindevorstand |
|
Der
Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein stimmt der Vorlage A3/003/2023
(Umsetzung der Auflagen der Unteren Wasserbehörde zur Einleitung von behandelten
Abwässern aus Kläranlagen, Vergabe an ein Ingenieurbüro) in der vorgelegten
Form zu. |
|
|
einstimmig beschlossen |
|
|
|
|
|
13.03.2023 |
Wirtschaftsausschuss |
|
Wird mündlich
vorgetragen |
|
|
|
|
|
15.03.2023 |
Haupt-
und Finanzausschuss |
|
Wird mündlich
vorgetragen |
|