Betreff
Windkraftanlagen in Hohenstein (Antrag SPD-Fraktion)
Vorlage
AN/001/2023
Art
Antrag

 

 Der Gemeindevorstand / die Verwaltungsführung wird beauftragt:

 

1.    Die Kommunalberatungsgesellschaft SRS Schüllermann & Partner mbH zu beauftragen die Konzeption, Ausschreibungsunterlagen und Zeitplan für einen Teilnahmewettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren zur Errichtung von Windkraftanlagen für die gemeindlichen Vorrangflächen Steckenroth-Heidenkopf (Fläche 923) und Strinz-Margarethä-Eisenstraße (Fläche 389) zu erarbeiten und der Gemeindevertretung in der letzten Sitzung vor der Sommerpause am 10.07.2023 zur Beschlussfassung vorzulegen. Die kleinräumige Vorrangfläche Hennethal-Allersberg (Fläche 388) soll vorerst aus Kapazitätsgründen zurückgestellt werden und gegebenenfalls im Zusammenhang mit der Ausweisung von Windkraftanlagen auf Panroder Seite zur Ausschreibung gelangen.

 

2.    In den Ausschreibungsunterlagen sind u. a. Kriterien wie Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Kommune, Erfahrung mit Anlagenbetrieb, Mindestpacht / Ertragspacht, Anlagentyp / Hersteller, regionales Energiekonzept und Poolbildung zu berücksichtigen. Als Vorbild könnte die Heidenroder Umsetzung dienen. Ende Mai 2023 sind die einzelnen Punkte ebenso wie alternative Gesellschafterstrukturen in einer gemeinsamen Sitzung von WA, HFA und Gemeindevorstand von der beauftragten Kommunalberatungsgesellschaft Schüllermann & Partner vorzustellen und abzustimmen.

 

3.    Mit der Kommune Heidenrod die Möglichkeit einer Beratungsbegleitung zur Durchführung des Teilnahmewettbewerbs mit Verhandlungsverfahren zu vereinbaren, da in Heidenrod große Erfahrungen mit Windkraftanlagen vorhanden sind.

 

4.    In den kommenden Gemeindevertretungssitzungen ist im Bericht des Gemeindevorstands der Sachstand mitzuteilen.

 

5.    Für die Kosten der Erstellung von Unterlagen sowie das Verhandlungsverfahren werden apl 50.000 € im Haushalt 2023 beschlossen. Die Deckung erfolgt in 2023 aus dem Produkt „Bauleitplanung“. Diese Mittel sind im Nachtrag HH 2023 oder HH 2024 erneut anzusetzen. Mit der konkreten Umsetzung wird die Verwaltung beauftragt.

 

 

Begründung:

Zu 1. Die Gemeindevertretung am 04.04.2022 folgendes zur Windkraft beschlossen:

„Vorlage: GVER/007/2022

Änderungsantrag Herr Dr. Spath:

Die Möglichkeit von Bürgerwindrädern ist zu prüfen

Ja 22 Nein 0 Enthaltung 0

Die Gemeindevertretung Hohenstein beschließt das Interessenbekundungsverfahren für die Fläche Steckenroth 923 (Heidenkopf), Hennethal 388 (Allersberg) und Strinz-Margarethä 389 (Eisenstraße) durchzuführen. Der Gemeindevorstand wird mit der Durchführung beauftragt. Die Gemeindevertretung wird über die Ergebnisse umgehend in Kenntnis gesetzt.

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, das seinerseits vorgesehene Interessenbekundungsverfahren hinsichtlich Ziel, Teilnehmerkreis, Ablauf und Zeitplan schriftlich zu beschreiben.

Der Gemeindevorstand wird gebeten, gesondert darzustellen, inwieweit für das Aufstellen von Windrädern an welchen konkreten Standorten Wald gerodet werden muss und in welcher Größenordnung (qm pro Windrad) diese Rodung für Baumaßnahmen, Zufahrtswege, Stromkabel-/trassen, Fundamente, nötige Brandschneisen stattfinden muss.

Der Gemeindevorstand wird um eine Einschätzung gebeten, welche Folgen der Aufbau von Windrädern für die Wasserversorgung in Hohenstein aufgrund von Bodenversiegelung, Bodenverdichtung etc. an den einzelnen Standorten haben kann.

Der Gemeindevorstand wird darum gebeten, die durchschnittlichen Windgeschwindigkeiten in den unterschiedlichen Standorten in einer Karte darzustellen.

Der Gemeindevorstand wird um eine Einschätzung dazu gebeten, wie stark die Immobilienwertverluste (bundesweit bis zu 30%) in Hohenstein durch das Aufstellen neuer Windräder sein werden.

Der Gemeindevorstand wird gebeten, die derzeit pro Windkraftanlage in Hohenstein erwirtschaftete Strommenge (in Relation zur Nennleistung) und die jährlichen Pachteinnahmen und Gewerbesteuereinnahmen darzustellen.

Diese Fragen werden im Laufe des geplanten Verfahrens (incl. BImSch) beantwortet.

Die Möglichkeit von Bürgerwindrädern ist zu prüfen.

Ja 21 Nein 0 Enthaltung 1“

Um diese Beschlussfassung umzusetzen und die Voraussetzungen für die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens mit anschließendem Verhandlungsverfahren/ öffentliche Ausschreibung zu schaffen, ist nach der „Blaupause“ Heidenrod die Kommunalberatung SRS Schüllermann & Partner mbH mit der kurzfristigen Erstellung einer Konzeption, Ausschreibungsunterlagen und Zeitplan für einen Teilnahmewettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren zu beauftragen. Nach Ausschreibung / Verhandlungsverfahren sollte eine Vergabe in 6-9 Monate erfolgen. Das Unternehmen hat neben Heidenrod eine breite Expertise zur Erarbeitung solcher Verfahrensabläufe und Ausschreibungen.

Zu 2. Aus dem Beschluss vom 04.04.2022 sowie den Erfahrungen von Heidenrod sind u. a. die beschriebenen Kriterien im Konzept/Ausschreibungsunterlagen zu berücksichtigen. In Heidenrod ist die Kommune mit 45 %, Investor/Betreiber mit 45 % und eine Bürgerbeteiligung als Genossenschaft von 10 % (Wert 2,4 Mio. €) berücksichtigt.

Zu 3. Da Hohenstein z. Z. keine Bauamtsleitung zur fachlichen Begleitung hat, ist mit der Kommune Heidenrod die Möglichkeit einer fachlichen Begleitung zu verhandeln, da Heidenrod Erfahrungen bei der erfolgreichen Durchführung von zwei Projekten hat.

Zu 5. Um die Beauftragung von Schüllermann & Partner, die fachliche Begleitung und sonstige anfallende Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung des Projekts „Windkraftanlagen“ zu ermöglichen, ist - bis zu einem ordentlichen Ansatz (Nachtrag, Haushalt) – eine außerplanmäßige Ausgabe mit Deckungsvorschlag erforderlich.

 


Anlagenverzeichnis:

 


Der Gemeindevorstand / die Verwaltungsführung wird beauftragt:

 

1.    Die Kommunalberatungsgesellschaft SRS Schüllermann & Partner mbH zu beauftragen die Konzeption, Ausschreibungsunterlagen und Zeitplan für einen Teilnahmewettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren zur Errichtung von Windkraftanlagen für die gemeindlichen Vorrangflächen Steckenroth-Heidenkopf (Fläche 923) und Strinz-Margarethä-Eisenstraße (Fläche 389) zu erarbeiten und der Gemeindevertretung in der letzten Sitzung vor der Sommerpause am 10.07.2023 zur Beschlussfassung vorzulegen. Die kleinräumige Vorrangfläche Hennethal-Allersberg (Fläche 388) soll vorerst aus Kapazitätsgründen zurückgestellt werden und gegebenenfalls im Zusammenhang mit der Ausweisung von Windkraftanlagen auf Panroder Seite zur Ausschreibung gelangen.

 

2.    In den Ausschreibungsunterlagen sind u. a. Kriterien wie Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Kommune, Erfahrung mit Anlagenbetrieb, Mindestpacht / Ertragspacht, Anlagentyp / Hersteller, regionales Energiekonzept und Poolbildung zu berücksichtigen. Als Vorbild könnte die Heidenroder Umsetzung dienen. Ende Mai 2023 sind die einzelnen Punkte ebenso wie alternative Gesellschafterstrukturen in einer gemeinsamen Sitzung von WA, HFA und Gemeindevorstand von der beauftragten Kommunalberatungsgesellschaft Schüllermann & Partner vorzustellen und abzustimmen.

 

3.    Mit der Kommune Heidenrod die Möglichkeit einer Beratungsbegleitung zur Durchführung des Teilnahmewettbewerbs mit Verhandlungsverfahren zu vereinbaren, da in Heidenrod große Erfahrungen mit Windkraftanlagen vorhanden sind.

 

4.    In den kommenden Gemeindevertretungssitzungen ist im Bericht des Gemeindevorstands der Sachstand mitzuteilen.

 

5.    Für die Kosten der Erstellung von Unterlagen sowie das Verhandlungsverfahren werden apl 50.000 € im Haushalt 2023 beschlossen. Die Deckung erfolgt in 2023 aus dem Produkt „Bauleitplanung“. Diese Mittel sind im Nachtrag HH 2023 oder HH 2024 erneut anzusetzen. Mit der konkreten Umsetzung wird die Verwaltung beauftragt.