Der Gemeindevorstand / die Verwaltungsführung wird beauftragt:
1. Die Kommunalberatungsgesellschaft SRS Schüllermann
& Partner mbH zu beauftragen die Konzeption, Ausschreibungsunterlagen und
Zeitplan für einen Teilnahmewettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren
zur Errichtung von Windkraftanlagen für die gemeindlichen Vorrangflächen
Steckenroth-Heidenkopf (Fläche 923) und Strinz-Margarethä-Eisenstraße (Fläche
389) zu erarbeiten und der Gemeindevertretung in der letzten Sitzung vor der
Sommerpause am 10.07.2023 zur Beschlussfassung vorzulegen. Die kleinräumige Vorrangfläche
Hennethal-Allersberg (Fläche 388) soll vorerst aus Kapazitätsgründen
zurückgestellt werden und gegebenenfalls im Zusammenhang mit der Ausweisung von
Windkraftanlagen auf Panroder Seite zur Ausschreibung gelangen.
2. In den Ausschreibungsunterlagen sind u. a. Kriterien
wie Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Kommune, Erfahrung mit
Anlagenbetrieb, Mindestpacht / Ertragspacht, Anlagentyp / Hersteller,
regionales Energiekonzept und Poolbildung zu berücksichtigen. Als Vorbild
könnte die Heidenroder Umsetzung dienen. Ende Mai 2023 sind die einzelnen
Punkte ebenso wie alternative Gesellschafterstrukturen in einer gemeinsamen
Sitzung von WA, HFA und Gemeindevorstand von der beauftragten
Kommunalberatungsgesellschaft Schüllermann & Partner vorzustellen und
abzustimmen.
3. Mit der Kommune Heidenrod die Möglichkeit einer
Beratungsbegleitung zur Durchführung des Teilnahmewettbewerbs mit
Verhandlungsverfahren zu vereinbaren, da in Heidenrod große Erfahrungen mit
Windkraftanlagen vorhanden sind.
4. In den kommenden Gemeindevertretungssitzungen ist im
Bericht des Gemeindevorstands der Sachstand mitzuteilen.
5. Für die Kosten der Erstellung von Unterlagen sowie das
Verhandlungsverfahren werden apl 50.000 € im Haushalt 2023 beschlossen. Die
Deckung erfolgt in 2023 aus dem Produkt „Bauleitplanung“. Diese Mittel sind im
Nachtrag HH 2023 oder HH 2024 erneut anzusetzen. Mit der konkreten Umsetzung
wird die Verwaltung beauftragt.
Begründung:
Zu 1. Die
Gemeindevertretung am 04.04.2022 folgendes zur Windkraft beschlossen:
„Vorlage:
GVER/007/2022
Änderungsantrag
Herr Dr. Spath:
Die
Möglichkeit von Bürgerwindrädern ist zu prüfen
Ja 22 Nein
0 Enthaltung 0
Die
Gemeindevertretung Hohenstein beschließt das Interessenbekundungsverfahren für
die Fläche Steckenroth 923 (Heidenkopf), Hennethal 388 (Allersberg) und
Strinz-Margarethä 389 (Eisenstraße) durchzuführen. Der Gemeindevorstand wird
mit der Durchführung beauftragt. Die Gemeindevertretung wird über die
Ergebnisse umgehend in Kenntnis gesetzt.
Der
Gemeindevorstand wird beauftragt, das seinerseits vorgesehene
Interessenbekundungsverfahren hinsichtlich Ziel, Teilnehmerkreis, Ablauf und
Zeitplan schriftlich zu beschreiben.
Der
Gemeindevorstand wird gebeten, gesondert darzustellen, inwieweit für das
Aufstellen von Windrädern an welchen konkreten Standorten Wald gerodet werden
muss und in welcher Größenordnung (qm pro Windrad) diese Rodung für
Baumaßnahmen, Zufahrtswege, Stromkabel-/trassen, Fundamente, nötige
Brandschneisen stattfinden muss.
Der
Gemeindevorstand wird um eine Einschätzung gebeten, welche Folgen der Aufbau
von Windrädern für die Wasserversorgung in Hohenstein aufgrund von
Bodenversiegelung, Bodenverdichtung etc. an den einzelnen Standorten haben
kann.
Der
Gemeindevorstand wird darum gebeten, die durchschnittlichen
Windgeschwindigkeiten in den unterschiedlichen Standorten in einer Karte
darzustellen.
Der
Gemeindevorstand wird um eine Einschätzung dazu gebeten, wie stark die
Immobilienwertverluste (bundesweit bis zu 30%) in Hohenstein durch das
Aufstellen neuer Windräder sein werden.
Der
Gemeindevorstand wird gebeten, die derzeit pro Windkraftanlage in Hohenstein
erwirtschaftete Strommenge (in Relation zur Nennleistung) und die jährlichen
Pachteinnahmen und Gewerbesteuereinnahmen darzustellen.
Diese
Fragen werden im Laufe des geplanten Verfahrens (incl. BImSch) beantwortet.
Die
Möglichkeit von Bürgerwindrädern ist zu prüfen.
Ja 21 Nein
0 Enthaltung 1“
Um diese
Beschlussfassung umzusetzen und die Voraussetzungen für die Durchführung eines
Interessenbekundungsverfahrens mit anschließendem Verhandlungsverfahren/
öffentliche Ausschreibung zu schaffen, ist nach der „Blaupause“ Heidenrod die
Kommunalberatung SRS Schüllermann & Partner mbH mit der kurzfristigen
Erstellung einer Konzeption, Ausschreibungsunterlagen und Zeitplan für einen
Teilnahmewettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren zu beauftragen.
Nach Ausschreibung / Verhandlungsverfahren sollte eine Vergabe in 6-9 Monate
erfolgen. Das Unternehmen hat neben Heidenrod eine breite Expertise zur
Erarbeitung solcher Verfahrensabläufe und Ausschreibungen.
Zu 2. Aus dem
Beschluss vom 04.04.2022 sowie den Erfahrungen von Heidenrod sind u. a. die
beschriebenen Kriterien im Konzept/Ausschreibungsunterlagen zu berücksichtigen.
In Heidenrod ist die Kommune mit 45 %, Investor/Betreiber mit 45 % und eine
Bürgerbeteiligung als Genossenschaft von 10 % (Wert 2,4 Mio. €) berücksichtigt.
Zu 3. Da
Hohenstein z. Z. keine Bauamtsleitung zur fachlichen Begleitung hat, ist mit
der Kommune Heidenrod die Möglichkeit einer fachlichen Begleitung zu
verhandeln, da Heidenrod Erfahrungen bei der erfolgreichen Durchführung von
zwei Projekten hat.
Zu 5. Um die Beauftragung von Schüllermann & Partner, die fachliche
Begleitung und sonstige anfallende Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung
des Projekts „Windkraftanlagen“ zu ermöglichen, ist - bis zu einem ordentlichen
Ansatz (Nachtrag, Haushalt) – eine außerplanmäßige Ausgabe mit
Deckungsvorschlag erforderlich.
Anlagenverzeichnis:
Der Gemeindevorstand / die
Verwaltungsführung wird beauftragt:
1. Die Kommunalberatungsgesellschaft SRS Schüllermann
& Partner mbH zu beauftragen die Konzeption, Ausschreibungsunterlagen und
Zeitplan für einen Teilnahmewettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren
zur Errichtung von Windkraftanlagen für die gemeindlichen Vorrangflächen
Steckenroth-Heidenkopf (Fläche 923) und Strinz-Margarethä-Eisenstraße (Fläche
389) zu erarbeiten und der Gemeindevertretung in der letzten Sitzung vor der
Sommerpause am 10.07.2023 zur Beschlussfassung vorzulegen. Die kleinräumige Vorrangfläche
Hennethal-Allersberg (Fläche 388) soll vorerst aus Kapazitätsgründen
zurückgestellt werden und gegebenenfalls im Zusammenhang mit der Ausweisung von
Windkraftanlagen auf Panroder Seite zur Ausschreibung gelangen.
2. In den Ausschreibungsunterlagen sind u. a. Kriterien
wie Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Kommune, Erfahrung mit
Anlagenbetrieb, Mindestpacht / Ertragspacht, Anlagentyp / Hersteller,
regionales Energiekonzept und Poolbildung zu berücksichtigen. Als Vorbild
könnte die Heidenroder Umsetzung dienen. Ende Mai 2023 sind die einzelnen
Punkte ebenso wie alternative Gesellschafterstrukturen in einer gemeinsamen
Sitzung von WA, HFA und Gemeindevorstand von der beauftragten
Kommunalberatungsgesellschaft Schüllermann & Partner vorzustellen und
abzustimmen.
3. Mit der Kommune Heidenrod die Möglichkeit einer
Beratungsbegleitung zur Durchführung des Teilnahmewettbewerbs mit
Verhandlungsverfahren zu vereinbaren, da in Heidenrod große Erfahrungen mit
Windkraftanlagen vorhanden sind.
4. In den kommenden Gemeindevertretungssitzungen ist im
Bericht des Gemeindevorstands der Sachstand mitzuteilen.
5. Für die Kosten der Erstellung von Unterlagen sowie das
Verhandlungsverfahren werden apl 50.000 € im Haushalt 2023 beschlossen. Die
Deckung erfolgt in 2023 aus dem Produkt „Bauleitplanung“. Diese Mittel sind im
Nachtrag HH 2023 oder HH 2024 erneut anzusetzen. Mit der konkreten Umsetzung
wird die Verwaltung beauftragt.