Wie bereits zum Quartalsbericht 03/2014 erwähnt, ist nach den
Bestimmungen der Gemeindehaushaltsverordnung (§ 28 GemHVO) die
Gemeindevertretung mindestens zweimal im Haushaltsjahr über den Stand des
Haushaltsvollzugs zu unterrichten.
Zur Überprüfung des jährlichen Abbaupfades hat die Kommunalaufsicht in
der Begleitverfügung zur Haushaltsgenehmigung 2014 der Gemeinde zur Auflage
gemacht ihr regelmäßig über den Stand des Haushaltsvollzugs zu berichten,
jeweils bis zum Ablauf eines Monats nach Quartalsende (beginnend mit dem 3.
Quartal 2014).
Im beigefügten Quartalsbericht 4/2014 werden die Planansätze des
Haushaltsjahres den gebuchten Ist-Werten Im Zeitraum 01.01. - 31.12.2014
gegenübergestellt und die prozentuale Inanspruchnahme ausgewiesen.
Der derzeitige Haushaltsverlauf zeigt im ordentlichen Ergebnis auf, dass
der Abbaupfad bis zum Stichtag eingehalten wurde.
Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus
Investitionszuweisungen und die Abschreibungen waren zum Zeitpunkt der
Erstellung des Quartalsberichtes noch nicht gebucht.
Im Ansatz für Kostenersatzleistungen und –erstattungen und im Ansatz für
Zuweisungen/Zuschüsse sowie besondere Finanzaufwendungen ist jeweils der Betrag
für die Verrechnung des § 28 HKJHG enthalten, die in 2014 nicht mehr verrechnet
wurden.
Bei den Finanzerträgen handelt es sich um Mehreinahmen durch Mahngebühren
und Säumniszuschläge.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist für 2014 gemäß Haushaltssatzung
auf 7 Mio. EUR festgesetzt. Der Kassenkreditrahmen war zum 31.12. in Höhe von
3.250.824,29 EUR in Anspruch genommen.
Quartalsbericht
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein nimmt den Quartalsbericht zum dritten Quartal 2014 zur Kenntnis
26.01.2015 Gemeindevorstand |
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der
Gemeindevertretung der Vorlage A1/002/2015 (Quartalsbericht) in der
vorgelegten Form zuzustimmen Einstimmig
zugestimmt |
04.02.2015 Haupt-
und Finanzausschuss Wird mündlich vorgetragen |