Die Amtszeit der zurzeit amtierenden Schöffen/innen endet mit Ablauf des Jahres 2023.

Die Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen/innen für die Amtszeit 2024 bis 2028 sind von der Gemeinde aufzustellen. Vom Präsidenten des Landgerichts Wiesbaden wurde die Zahl der auf die Gemeinde Hohenstein entfallenden Schöffen/innen wie folgt festgelegt:

 

1.    Für die Strafkammer des Landgerichts Wiesbaden zwei Vorschläge

2.    Für das gemeinsame Schöffengericht beim Amtsgericht Wiesbaden zwei Vorschläge

Folgende Personen sind mit der Aufstellung als Schöffen/innen einverstanden:

 

                Frau Ruth Bach

                Frau Charlotte Bentz

                Herr Halvor Boller

                Herr Kurt-Rainer Erbes

                Herr Jörg Jansen

                Herr Lars Kremer

                Frau Michaela Laury

                Frau Gabriele Schmidt

                Herr Peter Wolfschütz

 

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von 2/3 der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich. Diese Liste wird dann zur Entscheidung an das Amtsgericht Bad Schwalbach weiter geleitet.

 

Die Vorschlagsliste ist nach ihrer Aufstellung in der Gemeinde eine Woche lang zu jedermanns Einsicht auszulegen. Der Zeitpunkt der Auslegungsfrist ist vorher öffentlich bekanntzugeben. Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist Einspruch erhoben werden.

Nach dieser Frist werden diese Vorschläge an das Amtsgericht Bad Schwalbach weitergeleitet. Dort werden danach für jedes Gericht je ein/e Schöffe/in und ein/e Vertreter/in bestimmt.

 


Bewerbungsbogen Ruth Bach

Bewerbungsbogen Charlotte Benz

Bewerbungsbogen Halvor Boller

Bewerbungsbogen Kurt Rainer Erbes

Bewerbungsbogen Jörg Jansen

Bewerbungsbogen Lars Kremer

Bewerbungsbogen Michaela Laury

Bewerbungsbogen Gabriele Schmidt

Bewerbungsbogen Peter Wolfschütz

 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein stimmt der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Strafkammer des Landgerichts Wiesbaden und für das gemeinsame Schöffengericht bei dem Amtsgericht Wiesbaden zu.

 


26.04.2023

Gemeindevorstand

 

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A2/002/2023 (Vorschläge für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028) in der vorgelegten Form zuzustimmen

 

 

einstimmig beschlossen

 

 

 

09.05.2023

Sozialausschuss

 

Wird mündlich vorgetragen

 

 

 

10.05.2023

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen