Betreff
Neuaufstellung des Immobilienmanagements der Gemeinde Hohenstein (Antrag der CDU-Fraktion)
Vorlage
AN/004/2023
Art
Antrag

Wird mündlich begründet.


Anlagenverzeichnis:

 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beauftragt den Haupt- und Finanzausschuss und den Gemeindevorstand mit der Erarbeitung von Vorschlägen zu einer Neuordnung der operativen Geschäfte betreffend alle Immobilien im Gemeindebesitz.

Es soll überprüft werden, welche rechtlichen Möglichkeiten und Risiken bestehen, um durch die Gründung einer Hohensteiner Immobilien Gesellschaft (Nachteile unterschiedlicher Rechtsformen sind ebenfalls zu prüfen) oder eines Eigenbetriebs künftig

● Kosten zu sparen (beispielsweise durch die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs),

● die Personalgewinnung zu erleichtern (TVÖD nicht bindend),

● ggf. Personal sowohl in dieser neuen Gesellschaft wie auch bei der Gemeinde zu beschäftigen (beispielsweise Bauamtsleitung in Personalunion mit der Geschäftsführung der Gesellschaft)

● Projekte wie Ausweisung von Gewerbeflächen oder Neubaugebieten schneller und

effizienter umsetzen zu können.

 

Zudem sind die Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde zu prüfen (insbesondere frei werdende Mittel im Ergebnishaushalt durch Wegfall hoher Abschreibungssummen gegenüber der nötigen - einmaligen bzw. dauerhaften - Finanzausstattung der neuen Gesellschaft. Die Federführung des Projekts wird dem Haupt- und Finanzausschuss übertragen.

Bei der Erarbeitung der Neukonzeption soll auch eine IKZ-Lösung mit den Gemeinden Aarbergen und/oder Heidenrod geprüft werden. Zudem sollen Erfahrungswerte aus anderen Kommunen mit solchen rechtlichen Konstruktionen eingeholt werden. Für die Umsetzung der Prüfung wird bewusst keine Frist gesetzt. Der Haupt- und Finanzausschuss soll sich in einer der nächsten Sitzungen erstmals intensiv mit der Thematik beschäftigen und einen genaueren Fahrplan und konkrete Details festlegen. Die Gemeindevertretung ist nur im Falle konkreter Beschlussfassungen im HFA darüber zu informieren.