Wird mündlich begründet.
Anlagenverzeichnis:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein
beauftragt den Haupt- und Finanzausschuss und den Gemeindevorstand mit der
Erarbeitung von Vorschlägen zu einer Neuordnung der operativen Geschäfte
betreffend alle Immobilien im Gemeindebesitz.
Es soll überprüft werden, welche rechtlichen
Möglichkeiten und Risiken bestehen, um durch die Gründung einer Hohensteiner
Immobilien Gesellschaft (Nachteile unterschiedlicher Rechtsformen sind
ebenfalls zu prüfen) oder eines Eigenbetriebs künftig
● Kosten zu sparen (beispielsweise durch
die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs),
● die Personalgewinnung zu erleichtern
(TVÖD nicht bindend),
● ggf. Personal sowohl in dieser neuen
Gesellschaft wie auch bei der Gemeinde zu beschäftigen (beispielsweise
Bauamtsleitung in Personalunion mit der Geschäftsführung der Gesellschaft)
● Projekte wie Ausweisung von
Gewerbeflächen oder Neubaugebieten schneller und
effizienter umsetzen zu können.
Zudem sind die Auswirkungen auf den Haushalt der
Gemeinde zu prüfen (insbesondere frei werdende Mittel im Ergebnishaushalt durch
Wegfall hoher Abschreibungssummen gegenüber der nötigen - einmaligen bzw.
dauerhaften - Finanzausstattung der neuen Gesellschaft. Die Federführung des
Projekts wird dem Haupt- und Finanzausschuss übertragen.
Bei der Erarbeitung der Neukonzeption soll auch
eine IKZ-Lösung mit den Gemeinden Aarbergen und/oder Heidenrod geprüft werden.
Zudem sollen Erfahrungswerte aus anderen Kommunen mit solchen rechtlichen
Konstruktionen eingeholt werden. Für die Umsetzung der Prüfung wird bewusst
keine Frist gesetzt. Der Haupt- und Finanzausschuss soll sich in einer der
nächsten Sitzungen erstmals intensiv mit der Thematik beschäftigen und einen
genaueren Fahrplan und konkrete Details festlegen. Die Gemeindevertretung ist
nur im Falle konkreter Beschlussfassungen im HFA darüber zu informieren.