Bei
der Beschlussfassung über die Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der
Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Hohenstein in der Sitzung der
Gemeindevertretung am 15.05.2023 wurde in § 2 (1) für den Regelbereich nur der
Betrag unter Berücksichtigung der Freitstellung nach § 32c HKJGB (129,16 Euro)
genannt.
Der Vollständigkeit halber und um eine
Beanstandung durch das Regierungspräsidium Darmstadt zu verhindern muss hier
auch der Betrag ohne Berücksichtigung der Freistellung nach § 32c HKJGB (395,83
Euro) erwähnt werden.
Eine entsprechende Änderungssatzung wurde
erstellt und in SessionNet angehängt.
Um Zustimmung wird gebeten.
Satzungsentwurf
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein stimmt der Änderungssatzung zur Gebührenordnung zur Satzung über
die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Hohenstein in der
vorgelegten Form zu.
07.06.2023 |
Gemeindevorstand |
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Der
Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der
Vorlage A1/045/2023 (Änderungssatzung zur Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der
Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Hohenstein) in der vorgelegten
Form zuzustimmem. |
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einstimmig beschlossen |
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04.07.2023 |
Sozialausschuss |
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Wird mündlich
vorgetragen |
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05.07.2023 |
Haupt-
und Finanzausschuss |
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Wird mündlich
vorgetragen |
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