Nach den Bestimmungen der Gemeindehaushaltsverordnung (§ 28 GemHVO) ist
die Gemeindevertretung mindestens zweimal im Haushaltsjahr über den Stand des
Haushaltsvollzugs zu unterrichten.
Im beigefügten Quartalsbericht 2/2023 werden die Planansätze des
Haushaltsjahres den ins Soll gestellten Beträgen Im Zeitraum 01.01.-30.06.2023
gegenübergestellt und die prozentuale Inanspruchnahme ausgewiesen.
Der Quartalsbericht zeigt auf, dass das ordentliche Ergebnis zurzeit
noch einen negativen Betrag ausweist.
Bei den Erträgen aus Einkommen- und Umsatzsteueranteilen ist nur das
erste Quartal 2023 gebucht.
Bei den Finanzerträgen handelt es sich um Mahngebühren und
Säumniszuschläge.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist für 2023 gemäß Haushaltssatzung auf 2 Mio. EUR festgesetzt. Der Kassenkreditrahmen war zum 30.06. in Höhe von 0,00 Euro in Anspruch genommen.
Eine kurze Erläuterung der Ergebnisse ist in der Anlage beigefügt.
Gesamtergebnis
Erläuterung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein nimmt die Vorlage GVER/013/2023 (Quartalsbericht zum 30.06.2023) zur Kenntnis.
26.07.2023 |
Gemeindevorstand |
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung die Vorlage A1/064/2023
(Quartalsbericht zum 30.06.2023) zur Kenntnis zu nehmen. |
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einstimmig beschlossen |
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20.09.2023 |
Haupt-
und Finanzausschuss |
Wird mündlich
vorgetragen |