Betreff
Quartalsbericht zum 30.06.2023
Vorlage
GVER/013/2023
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Nach den Bestimmungen der Gemeindehaushaltsverordnung (§ 28 GemHVO) ist die Gemeindevertretung mindestens zweimal im Haushaltsjahr über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten.

 

Im beigefügten Quartalsbericht 2/2023 werden die Planansätze des Haushaltsjahres den ins Soll gestellten Beträgen Im Zeitraum 01.01.-30.06.2023 gegenübergestellt und die prozentuale Inanspruchnahme ausgewiesen.

 

Der Quartalsbericht zeigt auf, dass das ordentliche Ergebnis zurzeit noch einen negativen Betrag ausweist.

 

Bei den Erträgen aus Einkommen- und Umsatzsteueranteilen ist nur das erste Quartal 2023 gebucht.

 

Bei den Finanzerträgen handelt es sich um Mahngebühren und Säumniszuschläge.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist für 2023 gemäß Haushaltssatzung auf 2 Mio. EUR festgesetzt. Der Kassenkreditrahmen war zum 30.06. in Höhe von 0,00 Euro in Anspruch genommen. 

 

Eine kurze Erläuterung der Ergebnisse ist in der Anlage beigefügt.

 


Gesamtergebnis

Erläuterung 

 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein nimmt die Vorlage GVER/013/2023 (Quartalsbericht zum 30.06.2023) zur Kenntnis. 

 


26.07.2023

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung die Vorlage A1/064/2023 (Quartalsbericht zum 30.06.2023) zur Kenntnis zu nehmen.

einstimmig beschlossen

 

20.09.2023

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen