Betreff
Zustimmung zum Beitritt der Gemeinde Schlangenbad zur Erneuerbare Energien Rheingau Taunus AöR und Beschluss Änderungs-Satzung
Vorlage
GVER/014/2023
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

I.Vorbemerkung:

 

Die Gemeindevertretungen und Stadtverordnetenversammlungen der ursprünglich neun Kommunen haben die Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) „Erneuerbare Energien Rheingau Taunus“ in 2016 beschlossen.

Die entsprechende Satzung erhielt am 08. April 2017 Rechtskraft.

Die Anstalt arbeitet seither mit Erfolg gemäß dem beschlossenen Satzungszweck.

 

Weitere vier Kommunen hatten Beschluss gefasst der Anstalt beizutreten und die Aufnahme beantragt, was von den Anstaltsträgerinnen durch förmliche Beschlüsse zur Zustimmung und zu einer Änderungssatzung bestätigen wurde.

Die neue Satzung erhielt am 18.07.2022 Rechtskraft.

 

Nunmehr beantragt die Gemeinde Schlangenbad der Anstalt beizutreten und die Aufnahme, was zunächst von ihr selbst zu beschließen war und anschließend von den Anstaltsträgerinnnen durch förmlichen Beschluss und eine Änderungssatzung zu bestätigen ist.

Sollte das nicht in allen Fällen bzw. von allen Trägerinnen erfolgen, bleibt der derzeitige Rechtszustand erhalten und die Gemeinde Schlangenbad kann nicht aufgenommen werden.

 

II. Begründung

 

Nachdem neun Rheingau Taunus Kommunen die Anstalt 2016/17 gegründet haben, haben vier weitere Kommunen den Beitritt zur „Erneuerbaren Energien Rheingau Taunus AöR“ beschlossen und die Aufnahme beantragt:

Waldems zum 1.7.2017, Hünstetten zum 1.1.2018, Eltville und Hohenstein zum 1.1.2019.

 

Die Rechtsverhältnisse der AöR werden durch Satzung geregelt, die damit die Rechtsquelle darstellt.

Die Änderung der Rechtsquelle ist nur durch eine neue Satzung oder durch Änderungssatzung möglich (siehe z.B. Kommentare zu § 5 HGO).

 

Veränderungen der Trägerschaft bedürfen daher laut Mitteilung der zuständigen Kommunalaufsicht der Zustimmung aller Träger (§ 29b, Abs. 6 KGG).

Gemäß § 51 Nr. 11 HGO ist die ausschließliche Zuständigkeit der Vertretungskörperschaften gegeben, somit müssen alle Gemeindevertretungen/Stadtverordnetenversammlungen dem Beitritt von Schlangenbad und der Änderungssatzung zustimmen.

 

Zunächst musste natürlich erst die Gemeinde Schlangenbad den Beitritt, die Satzung der AöR und den Änderungssatzungen zustimmen, damit das Verfahren in Gang gesetzt werden kann. Dies ist am 21.06.2023 geschehen, siehe Anlage.

Die anteiligen Beteiligungen gehen aus der Anlage 1 zur 2. Änderungssatzung hervor.

Es gibt für die AöR selbst weiterhin keinen Finanzierungsbedarf, da diese aus ihrer Beteiligung an der erneuerbaren Energien Rheingau-Taunus GmbH eine jährliche Ausschüttung zur Finanzierung der laufenden Kosten erhält.

 

Durch die Satzungsänderung wird der Beitritt der o.g. Kommune möglich.

Die Umsetzung der satzungsgemäßen Ziele durch eine Verstärkung der interkommunalen Zusammenarbeit, größerer Anzahl von Projektoptionen und einer annährend kreisweiten Ausdehnung deutlich erleichtert und Chancen zu Erfolgen im Sektor erneuerbare Energien deutlich vergrößert.

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die Gemeinde Hohenstein keine.

 

Einmalige Einlage der Gemeinde Schlangenbad i.H.v. 2.245,30 € in 2023 bzw. nach Rechtkraft der 2. Änderungssatzung

 


-    Anstaltssatzung

-     1. Änderungssatzung

-      Entwurf 2. Änderungssatzung mit Anlage 1

-     Beschlussauszug GV Schlangenbad 22.6.2023

 


1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein stimmt dem Beitritt der Gemeinde Schlangenbad zur Anstalt öffentlichen Rechts Erneuerbare Energien Rheingau Taunus zu.

 

2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt die 2. Änderungssatzung in der Fassung des beigefügten Entwurfs.

 

3. Für den Fall, dass nicht alle bisherigen Anstaltsträgerinnen der 2. Änderungssatzung bzw. dem Beitritt der Gemeinde Schlangenbad zustimmen, bleiben die Beschlussziffern 1. + 2. unbeachtet und die bisher geltende, rechtskräftige Satzung in Kraft.

  


06.09.2023

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein stimmt dem Beitritt der Gemeinde Schlangenbad zur Anstalt öffentlichen Rechts Erneuerbare Energien Rheingau Taunus zu.

 

2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt die 2. Änderungssatzung in der Fassung des beigefügten Entwurfs.

 

3. Für den Fall, dass nicht alle bisherigen Anstaltsträgerinnen der 2. Änderungssatzung bzw. dem Beitritt der Gemeinde Schlangenbad zustimmen, bleiben die Beschlussziffern 1. + 2. unbeachtet und die bisher geltende, rechtskräftige Satzung in Kraft.

 

einstimmig beschlossen

 

20.09.2023

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen