Betreff
geprüfter Jahresabschluss 2021
Vorlage
GVER/015/2023
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Inhalt und Umfang dieses Schlussberichtes spiegeln den umfassenden Prüfauftrag des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Taunusstein wider. Es geht hierbei um die Prüfung des dreizehnten doppischen Jahresabschlusses der Gemeinde Hohenstein.

 

Im Vordergrund der Prüftätigkeit stand nicht die Feststellung einzelner Mängel, sondern der Versuch, die Ursachen der Mängel innerhalb eines Verfahrensablaufes aufzudecken und korrigierend einzuwirken. Daraus ergibt sich auch die Notwendigkeit der zeitnahen Darstellung im Bericht zur Prüfung des Jahresabschlusses, um noch einen zeitlichen Bezug zwischen Beschluss und Realisierung von Maßnahmen aufzeigen zu können.

 

Für die Prüfung und den Schlussbericht gilt die Weisungsfreiheit (§ 130 (1) HGO). Er ist ein innerdienstlicher Bericht, für den auch nicht die für die Außenvertretung bestimmten Formvorschriften des § 71 HGO gelten.

 

Der vorliegende Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 wurde letztmalig vom Rechnungsprüfungsamt Taunusstein eigenverantwortlich und unabhängig erstellt. Die kommenden Prüfungen werden vom Rechnungsprüfungsamt des Rheingau-Taunus Kreises vorgenommen. 

 


Bilanz

Schlussbericht 2021 Anlage 1 final

Schlussbericht 2021 final

 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein nimmt den Prüfbericht zum Jahresabschluss 2021 zur Kenntnis und erteilt dem Gemeindevorstand Entlastung.

  


04.10.2023

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung die Vorlage A1/078/2023 (Prüfbericht Jahresabschluss 2021) in der vorgelegten Form zur Kenntnis zu nehmen und dem Gemeindevorstand Entlastung zu erteilen.

einstimmig beschlossen

 

01.11.2023

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen