Inhalt
und Umfang dieses Schlussberichtes spiegeln den umfassenden Prüfauftrag des
Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Taunusstein wider. Es geht hierbei um die
Prüfung des dreizehnten doppischen Jahresabschlusses der Gemeinde Hohenstein.
Im
Vordergrund der Prüftätigkeit stand nicht die Feststellung einzelner Mängel,
sondern der Versuch, die Ursachen der Mängel innerhalb eines Verfahrensablaufes
aufzudecken und korrigierend einzuwirken. Daraus ergibt sich auch die
Notwendigkeit der zeitnahen Darstellung im Bericht zur Prüfung des
Jahresabschlusses, um noch einen zeitlichen Bezug zwischen Beschluss und
Realisierung von Maßnahmen aufzeigen zu können.
Für
die Prüfung und den Schlussbericht gilt die Weisungsfreiheit (§ 130 (1) HGO).
Er ist ein innerdienstlicher Bericht, für den auch nicht die für die
Außenvertretung bestimmten Formvorschriften des § 71 HGO gelten.
Der vorliegende Schlussbericht
über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 wurde letztmalig vom
Rechnungsprüfungsamt Taunusstein eigenverantwortlich und unabhängig erstellt.
Die kommenden Prüfungen werden vom Rechnungsprüfungsamt des Rheingau-Taunus
Kreises vorgenommen.
Bilanz
Schlussbericht 2021 Anlage 1 final
Schlussbericht 2021 final
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein nimmt den Prüfbericht zum Jahresabschluss 2021 zur Kenntnis und erteilt dem Gemeindevorstand Entlastung.
04.10.2023 |
Gemeindevorstand |
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung die Vorlage A1/078/2023
(Prüfbericht Jahresabschluss 2021) in der vorgelegten Form zur Kenntnis zu
nehmen und dem Gemeindevorstand Entlastung zu erteilen. |
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einstimmig beschlossen |
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01.11.2023 |
Haupt-
und Finanzausschuss |
Wird mündlich
vorgetragen |