Die Unternehmensberatung Willitzer Baumann Schwed wurde mit der Kalkulation der kostendeckenden Wassergebühren nach § 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) für die Haushaltsjahre 2024 – 2025 beauftragt.

 

Es ergibt sich dadurch für die Jahre 2024 – 2025 folgende Änderung:

 

 

2022 - 2023

 

 

2024 - 2025

 

4,40 Euro

 

 

3,96 Euro

 

Diese Werte sind jeweils ohne Mehrwertsteuer.

 

 


Gebührenkalkulation

Satzungsänderung 

Synopse

 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein stimmt der Änderung der Wasserversorgungssatzung in der vorgelegten Form zu.

 


04.10.2023

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand stimmt der Vorlage A1/079/2023 (Änderung der Wasserversorgungssatzung) in der vorgelegten Form zu. 

einstimmig beschlossen

 

01.11.2023

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen