Die Unternehmensberatung Willitzer Baumann Schwed wurde mit der Kalkulation der kostendeckenden Wassergebühren nach § 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) für die Haushaltsjahre 2024 – 2025 beauftragt.
Es ergibt sich dadurch für die Jahre 2024 – 2025 folgende Änderung:
2022 - 2023 |
2024 - 2025 |
4,40 Euro |
3,96 Euro |
Diese Werte sind jeweils ohne
Mehrwertsteuer.
Gebührenkalkulation
Satzungsänderung
Synopse
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein stimmt der Änderung der Wasserversorgungssatzung in der vorgelegten Form zu.
04.10.2023 |
Gemeindevorstand |
Der Gemeindevorstand stimmt der
Vorlage A1/079/2023 (Änderung der Wasserversorgungssatzung) in der
vorgelegten Form zu. |
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einstimmig beschlossen |
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01.11.2023 |
Haupt-
und Finanzausschuss |
Wird mündlich
vorgetragen |