Die Unternehmensberatung Willitzer Baumann Schwed wurde mit der Kalkulation der kostendeckenden Abwassergebühren nach § 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) für die Haushaltsjahre 2024 – 2025, getrennt nach einer Gebühr für die Schmutzwassereinleitung und einer Gebühr für die Niederschlagswassereinleitung beauftragt.
Es ergeben sich dadurch für die Jahre 2024 – 2025 folgende Änderung:
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2022 - 2023 |
2024 - 2025 |
Niederschlagswasser |
0,44 |
0,56 |
Schmutzwasser |
3,36 |
3,15 |
Diese Werte sind jeweils ohne
Mehrwertsteuer.
Satzungsänderung
Gebührenkalkulation
Synopse
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein stimmt der Änderung der Entwässerungssatzung in der vorgelegten Form zu.
04.10.2023 |
Gemeindevorstand |
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Hohenstein stimmt der Vorlage A1/081/2023 (Änderung der Entwässerungssatzung)
in der vorgelegten Form zu. |
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einstimmig beschlossen |
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01.11.2023 |
Haupt-
und Finanzausschuss |
Wird mündlich
vorgetragen |