Die Unternehmensberatung Willitzer Baumann Schwed wurde mit der Kalkulation der kostendeckenden Abwassergebühren nach § 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) für die Haushaltsjahre 2024 – 2025, getrennt nach einer Gebühr für die Schmutzwassereinleitung und einer Gebühr für die Niederschlagswassereinleitung beauftragt.

 

Es ergeben sich dadurch für die Jahre 2024 – 2025 folgende Änderung:

 

 

 

2022 - 2023

 

 

2024 - 2025

 

Niederschlagswasser

 

 

0,44

 

0,56

 

Schmutzwasser

 

 

3,36

 

3,15

 

Diese Werte sind jeweils ohne Mehrwertsteuer.

 


Satzungsänderung

Gebührenkalkulation 

Synopse

 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein stimmt der Änderung der Entwässerungssatzung in der vorgelegten Form zu.

 


04.10.2023

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein stimmt der Vorlage A1/081/2023 (Änderung der Entwässerungssatzung) in der vorgelegten Form zu.

einstimmig beschlossen

 

01.11.2023

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen