Betreff
Antrag zum Haushalt 2024 (Antrag FWG-Fraktion)
Vorlage
AN/008/2023
Art
Antrag

 

 Für alle im Investitionshaushalt dargestellten Objekte legt der Gemeindevorstand der Gemeindevertretung eine Vorlage bis zur Einbringung des Haushaltes vor. Diese beinhaltet eine detaillierte Beschreibung, eine Kostenschätzung durch ein Ingenieurbüro sowie die geplanten Umsetzungszeiten. Bei Projekten mit mehreren Bauabschnitten ist darüber hinaus die Gesamtkostenschätzung durch ein Ingenieurbüro vorzulegen.

Erst nach intensiver Beratung in den Gremien und folgender Beschlussfassung kann die Maßnahme in den Haushalt eingestellt werden.

Zu jeder Maßnahme berichtet der Gemeindevorstand per 31.5. und 30.11. eines jeden Jahre über die Umsetzung des Projektes und der Kostenentwicklung in Schriftform an den HFA.

Sofern bei Vergabe der Arbeiten erkennbar ist, das der ursprünglich geschätzte Investitionsansatz um mehr als 20 % überschritten wird, kann der Gemeindevorstand nicht mehr vergeben. Über die Vergabe, über ein Zurückstellen oder auch über keine weitere Verfolgung der Maßnahme entscheidet der HFA.

Bei Kostensteigerungen bis 20% ist der HFA umgehend mit einer schriftlichen Vorlage zu kontaktieren um den Vorgang zu prüfen und weitere Mittel im Folgehaushalt einzustellen.


Anlagenverzeichnis:

 


 

 Für alle im Investitionshaushalt dargestellten Objekte legt der Gemeindevorstand der Gemeindevertretung eine Vorlage bis zur Einbringung des Haushaltes vor. Diese beinhaltet eine detaillierte Beschreibung, eine Kostenschätzung durch ein Ingenieurbüro sowie die geplanten Umsetzungszeiten. Bei Projekten mit mehreren Bauabschnitten ist darüber hinaus die Gesamtkostenschätzung durch ein Ingenieurbüro vorzulegen.

Erst nach intensiver Beratung in den Gremien und folgender Beschlussfassung kann die Maßnahme in den Haushalt eingestellt werden.

Zu jeder Maßnahme berichtet der Gemeindevorstand per 31.5. und 30.11. eines jeden Jahre über die Umsetzung des Projektes und der Kostenentwicklung in Schriftform an den HFA.

Sofern bei Vergabe der Arbeiten erkennbar ist, das der ursprünglich geschätzte Investitionsansatz um mehr als 20 % überschritten wird, kann der Gemeindevorstand nicht mehr vergeben. Über die Vergabe, über ein Zurückstellen oder auch über keine weitere Verfolgung der Maßnahme entscheidet der HFA.

Bei Kostensteigerungen bis 20% ist der HFA umgehend mit einer schriftlichen Vorlage zu kontaktieren um den Vorgang zu prüfen und weitere Mittel im Folgehaushalt einzustellen.