Für alle im Investitionshaushalt dargestellten Objekte legt der
Gemeindevorstand der Gemeindevertretung eine Vorlage bis zur Einbringung des
Haushaltes vor. Diese beinhaltet eine detaillierte Beschreibung, eine
Kostenschätzung durch ein Ingenieurbüro sowie die geplanten Umsetzungszeiten.
Bei Projekten mit mehreren Bauabschnitten ist darüber hinaus die
Gesamtkostenschätzung durch ein Ingenieurbüro vorzulegen.
Erst nach intensiver Beratung
in den Gremien und folgender Beschlussfassung kann die Maßnahme in den Haushalt
eingestellt werden.
Zu jeder Maßnahme berichtet der
Gemeindevorstand per 31.5. und 30.11. eines jeden Jahre über die Umsetzung des
Projektes und der Kostenentwicklung in Schriftform an den HFA.
Sofern bei Vergabe der Arbeiten
erkennbar ist, das der ursprünglich geschätzte Investitionsansatz um mehr als
20 % überschritten wird, kann der Gemeindevorstand nicht mehr vergeben. Über
die Vergabe, über ein Zurückstellen oder auch über keine weitere Verfolgung der
Maßnahme entscheidet der HFA.
Bei Kostensteigerungen bis 20% ist der HFA umgehend mit einer schriftlichen Vorlage zu kontaktieren um den Vorgang zu prüfen und weitere Mittel im Folgehaushalt einzustellen.
Anlagenverzeichnis:
Für alle im Investitionshaushalt dargestellten Objekte legt der
Gemeindevorstand der Gemeindevertretung eine Vorlage bis zur Einbringung des
Haushaltes vor. Diese beinhaltet eine detaillierte Beschreibung, eine
Kostenschätzung durch ein Ingenieurbüro sowie die geplanten Umsetzungszeiten.
Bei Projekten mit mehreren Bauabschnitten ist darüber hinaus die
Gesamtkostenschätzung durch ein Ingenieurbüro vorzulegen.
Erst nach intensiver Beratung
in den Gremien und folgender Beschlussfassung kann die Maßnahme in den Haushalt
eingestellt werden.
Zu jeder Maßnahme berichtet der
Gemeindevorstand per 31.5. und 30.11. eines jeden Jahre über die Umsetzung des
Projektes und der Kostenentwicklung in Schriftform an den HFA.
Sofern bei Vergabe der Arbeiten
erkennbar ist, das der ursprünglich geschätzte Investitionsansatz um mehr als
20 % überschritten wird, kann der Gemeindevorstand nicht mehr vergeben. Über
die Vergabe, über ein Zurückstellen oder auch über keine weitere Verfolgung der
Maßnahme entscheidet der HFA.
Bei Kostensteigerungen bis 20% ist der HFA umgehend mit einer schriftlichen Vorlage zu kontaktieren um den Vorgang zu prüfen und weitere Mittel im Folgehaushalt einzustellen.