Betreff
Photovoltaik-Freiflächenanlage Steckenroth
Vorlage
GVER/018/2023
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Die Süwag Grüne Energien und Wasser AG & Co. KG beabsichtigt die Errichtung einer ca. 2.000 kWp Photovoltaik-Freiflächenanlage auf einer privaten, zurzeit als Pferdekoppel genutzten Fläche in der Gemarkung Hohenstein Steckenroth. Die Eigentümer sind der Gemeinde Hohenstein bekannt, werden allerdings aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen an dieser Stelle nicht näher aufgeführt.

 

Für die Umsetzung des Projektes sei die Gründung einer Projektgesellschaft geplant. Die Anteile sollen zu 50,1 % von der Süwag Grüne Energien und Wasser AG & Co. KG und zu 49,9 % von der Bürger Energie Hohenstein gehalten werden. Über die Bürger Energie Hohenstein als Zweigniederlassung der pro regionale energie eG ist eine direkte Beteiligung der Hohensteiner Bürger am Vorhaben geschaffen.

 

Beigefügt ist ein Projektsteckbrief sowie eine Skizze über den derzeitigen Planungsstand. Mit der Bauleitplanung beabsichtigen wir das Planungsbüro Hendel und Partner aus Wiesbaden zu beauftragen, die für das weitere Vorgehen auf Sie zukommen werden.

 

Vorbehaltlich des Beschlusses des Gemeindevorstandes am 30.10.2023, welcher mündlich vorgetragen wird, wird der Gemeindevertretung vorgeschlagen wie folgt zu beschließen:

  1. Abschluss einer Kostentragungsvereinbarung mit der Süwag Grüne Energien und Wasser AG & Co. KG zur Übernahme aller im Rahmen der Projektierung, Planungsrecht und Umsetzung entstehender Kosten.
  2. Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand nach Abschluss der vorstehenden Vereinbarung mit der Einleitung zur Sicherung des Planungsrechts (Aufstellung eines vorhabenbezogenen B-Planes und ggf. Änderung des F-Planes).

 

 


Projektsteckbrief

Skizze Planungsstand

Anmerkungen Ortsbeirat

 


Die Gemeindevertretung beschließt:

  1. Abschluss einer Kostentragungsvereinbarung mit der Süwag Grüne Energien und Wasser AG & Co. KG zur Übernahme aller im Rahmen der Projektierung, Planungsrecht und Umsetzung entstehender Kosten.
  2. Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand nach Abschluss der vorstehenden Vereinbarung mit der Einleitung zur Sicherung des Planungsrechts (Aufstellung eines vorhabenbezogenen B-Planes und ggf. Änderung des F-Planes).

 

 


30.10.2023                    Gemeindevorstand

Wird mündlich vorgetragen

 

30.10.2023                    Wirtschaftsausschuss

Wird mündlich vorgetragen

 

01.11.2023                     Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen