Aufgrund der
Bundesvorgaben soll die Energieversorgung ab dem Jahr 2035 klimaneutral
erfolgen. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn die Wärmeversorgung aller
Gebäude im gesamten Gemeindegebiet ohne fossile Brennstoffe auskommt.
Deutschlandweit entfällt derzeit mehr als die Hälfte des Energieverbrauchs auf
die Wärmeerzeugung. Etwa 85 % davon werden mit fossilen Brennstoffen wie Öl und
Gas erzeugt. Für eine klimaneutrale Energieversorgung muss daher mehr
Energieeffizienz, sowie eine stärkere Nutzung erneuerbarer Energie erreicht
werden.
Der Bundesgesetzgeber schreibt im Gebäudeenergiegesetz bestimmten Gemeinden die Erstellung eines Wärmeplanes
vor: „Jede Gemeinde ab 10.000 Einwohner muss in einer bestimmten Frist eine
Wärmeplanung erstellen. Gemeinden unter 10.000 Einwohner müssen dagegen eine
vereinfachte Wärmeplanung erstellen. Wobei aktuell noch nicht definiert ist,
wie diese vereinfachte Wärmeplanung aussieht.
Es wird erwartet,
dass der Gesetzgeber jetzt kurzfristig die notwendigen
Ausführungsverantwortungen und auch die Förderkulisse veröffentlicht. Um hier
frühzeitig als Gemeinde handlungsfähig zu sein wird deshalb bereits heute den
Gremien die Beschlussvorlage zur Beratung zugeleitet. Ziel ist es kurzfristig
nach der Veröffentlichung den notwendigen Zuwendungsantrag zu stellen, da
befürchtet wird, dass diese Bundesmittel schnell „vergriffen sind“.
Ein Wärmeplan ist
ein Planungsinstrument zur langfristigen Gestaltung und Entwicklung der
kommunalen Wärmeversorgung mit dem Ziel, einen gesellschaftlich und
wirtschaftlich tragfähigen Transformationspfad zur klimaneutralen
Wärmeversorgung des Gebäudebereichs zu entwickeln.
Die Kommunale
Wärmeplanung umfasst:
1. Bestandsaufnahme
- Heutiger und
zukünftiger Wärmebedarf der Gebäude
- Gebäudestruktur
(Alter, Typ, Sanierungsstand)
- Vorhandene
Energieinfrastrukturen.
- Vorhandene,
nachhaltige Wärmequellen
2. Räumliche
Potenzialanalyse und Prioritätensetzung
- Erneuerbare
Wärmequellen
o Abwärme-Potenziale aus Abwässern
o Biomasse und Geothermie
o Umweltwärme
o Solarthermie
o KWK-Wärme aus erneuerbaren Energien
- Erneuerbare
Stromquellen (Photovoltaik, Windkraft)
Im Ergebnis wird
empfohlen, im Jahr 2023 einen Förderantrag „Erstellung einer kommunalen
Wärmeplanung“ über die Kommunalrichtlinie beim Bundesministerium für Wirtschaft
und Klimaschutz zu stellen. Nur bei Beantragung der Förderung im Jahr 2023
beträgt der Fördersatz 90 %. Bezuschusst werden Ausgaben für fachkundige
externe Dienstleisterinnen und Dienstleister zur Planerstellung, Organisation
und Durchführung der Beteiligung von Akteurinnen und von Akteuren, sowie
begleitende Öffentlichkeitsarbeit.
Sinnvoll ist die
Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen Aarbergen und Heidenrod. Durch diese
kleine IKZ werden die Kräfte gebündelt und die Erfolgsaussichten ein geeignetes
Ingenieurbüro zu finden sind durchaus höher. Zusammen haben die drei Gemeinden
rund 21.000 Einwohner.
Die Kosten für die
Erstellung einer Wärmeplanung belaufen sich bei Kommunen(Cluster)
vergleichbarer Größe derzeit auf ca.100.000,00€. Unter Annahme einer
entsprechenden Förderung beliefe sich der Eigenanteil der Gemeinden auf ca.
10.000 €. Die Mittel werden in die entsprechenden Haushaltsentwürfe
eingestellt.
Die Kommunalen
Wärmeplanung ist ein Planungsinstrument, das einen Beitrag zur Klimaneutralität
im Jahr 2035 leistet. Die aus der Wärmeplanung resultierenden Maßnahmen haben
positive Auswirkungen auf den Klimaschutz. Ziel ist die vollständige
Reduzierung der fossilen Energieträger bei der Wärmeversorgung aller Gebäude
(öffentliche und private Gebäude/Wohngebäude) der beteiligten Kommunen.
Informationen auch
unter:
https://www.lea-hessen.de/kommunen/kommunal-waerme-planen/
Hinweis: Die Vorlage wird inhaltsgleich den Gremien der Gemeinde Aarbergen und Heidenrod zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet.
keine
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beauftragt den Gemeindevorstand noch im Jahr 2023 mit den Gemeinden Aarbergen und Heidenrod einen Förderantrag „Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung“ über die Kommunalrichtlinie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zu stellen.
Gemeindevorstand 30.10.2023
Wird mündlich vorgetragen