Betreff
Kommunale Wärmeplanung
Vorlage
GVER/019/2023
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Aufgrund der Bundesvorgaben soll die Energieversorgung ab dem Jahr 2035 klimaneutral erfolgen. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn die Wärmeversorgung aller Gebäude im gesamten Gemeindegebiet ohne fossile Brennstoffe auskommt. Deutschlandweit entfällt derzeit mehr als die Hälfte des Energieverbrauchs auf die Wärmeerzeugung. Etwa 85 % davon werden mit fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas erzeugt. Für eine klimaneutrale Energieversorgung muss daher mehr Energieeffizienz, sowie eine stärkere Nutzung erneuerbarer Energie erreicht werden.

 

Der Bundesgesetzgeber schreibt im Gebäudeenergiegesetz bestimmten Gemeinden die Erstellung eines Wärmeplanes vor: „Jede Gemeinde ab 10.000 Einwohner muss in einer bestimmten Frist eine Wärmeplanung erstellen. Gemeinden unter 10.000 Einwohner müssen dagegen eine vereinfachte Wärmeplanung erstellen. Wobei aktuell noch nicht definiert ist, wie diese vereinfachte Wärmeplanung aussieht.

 

Es wird erwartet, dass der Gesetzgeber jetzt kurzfristig die notwendigen Ausführungsverantwortungen und auch die Förderkulisse veröffentlicht. Um hier frühzeitig als Gemeinde handlungsfähig zu sein wird deshalb bereits heute den Gremien die Beschlussvorlage zur Beratung zugeleitet. Ziel ist es kurzfristig nach der Veröffentlichung den notwendigen Zuwendungsantrag zu stellen, da befürchtet wird, dass diese Bundesmittel schnell „vergriffen sind“.

 

Ein Wärmeplan ist ein Planungsinstrument zur langfristigen Gestaltung und Entwicklung der kommunalen Wärmeversorgung mit dem Ziel, einen gesellschaftlich und wirtschaftlich tragfähigen Transformationspfad zur klimaneutralen Wärmeversorgung des Gebäudebereichs zu entwickeln.

Die Kommunale Wärmeplanung umfasst:

 

1.            Bestandsaufnahme

- Heutiger und zukünftiger Wärmebedarf der Gebäude

- Gebäudestruktur (Alter, Typ, Sanierungsstand)

- Vorhandene Energieinfrastrukturen.

- Vorhandene, nachhaltige Wärmequellen

 

2. Räumliche Potenzialanalyse und Prioritätensetzung

- Erneuerbare Wärmequellen

o             Abwärme-Potenziale aus Abwässern

o             Biomasse und Geothermie

o             Umweltwärme

o             Solarthermie

o             KWK-Wärme aus erneuerbaren Energien

- Erneuerbare Stromquellen (Photovoltaik, Windkraft)

 

Im Ergebnis wird empfohlen, im Jahr 2023 einen Förderantrag „Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung“ über die Kommunalrichtlinie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zu stellen. Nur bei Beantragung der Förderung im Jahr 2023 beträgt der Fördersatz 90 %. Bezuschusst werden Ausgaben für fachkundige externe Dienstleisterinnen und Dienstleister zur Planerstellung, Organisation und Durchführung der Beteiligung von Akteurinnen und von Akteuren, sowie begleitende Öffentlichkeitsarbeit.

Sinnvoll ist die Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen Aarbergen und Heidenrod. Durch diese kleine IKZ werden die Kräfte gebündelt und die Erfolgsaussichten ein geeignetes Ingenieurbüro zu finden sind durchaus höher. Zusammen haben die drei Gemeinden rund 21.000 Einwohner.

 

Die Kosten für die Erstellung einer Wärmeplanung belaufen sich bei Kommunen(Cluster) vergleichbarer Größe derzeit auf ca.100.000,00€. Unter Annahme einer entsprechenden Förderung beliefe sich der Eigenanteil der Gemeinden auf ca. 10.000 €. Die Mittel werden in die entsprechenden Haushaltsentwürfe eingestellt.

 

Die Kommunalen Wärmeplanung ist ein Planungsinstrument, das einen Beitrag zur Klimaneutralität im Jahr 2035 leistet. Die aus der Wärmeplanung resultierenden Maßnahmen haben positive Auswirkungen auf den Klimaschutz. Ziel ist die vollständige Reduzierung der fossilen Energieträger bei der Wärmeversorgung aller Gebäude (öffentliche und private Gebäude/Wohngebäude) der beteiligten Kommunen.

 

Informationen auch unter:

https://www.lea-hessen.de/kommunen/kommunal-waerme-planen/

 

Hinweis: Die Vorlage wird inhaltsgleich den Gremien der Gemeinde Aarbergen und Heidenrod zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet.  


keine


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beauftragt den Gemeindevorstand noch im Jahr 2023 mit den Gemeinden Aarbergen und Heidenrod einen Förderantrag „Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung“ über die Kommunalrichtlinie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zu stellen.


Gemeindevorstand                                      30.10.2023

Wird mündlich vorgetragen