Betreff
Quartalsbericht 01-2015
Vorlage
GVER/010/2015
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Nach den Bestimmungen der Gemeindehaushaltsverordnung (§ 28 GemHVO) ist die Gemeindevertretung mindestens zweimal im Haushaltsjahr über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten.

 

Zur Überprüfung des jährlichen Abbaupfades hat die Kommunalaufsicht in der Begleitverfügung zur Haushaltsgenehmigung 2014 der Gemeinde zur Auflage gemacht ihr regelmäßig über den Stand des Haushaltsvollzugs zu berichten, jeweils bis zum Ablauf eines Monats nach Quartalsende.

 

Im beigefügten Quartalsbericht 1-2015 werden die Planansätze des Haushaltsjahres den gebuchten Ist-Werten Im Zeitraum 01.01.-31.03.2015 gegenübergestellt und die prozentuale Inanspruchnahme ausgewiesen.

 

Der derzeitige Haushaltsverlauf zeigt im ordentlichen Ergebnis auf, dass der Abbaupfad bis zum Stichtag eingehalten wurde.

 

Bei den Erträgen aus Steuern und Umlagen waren zum 31.03. der Einkommensteuer- und der Umsatzsteueranteil noch nicht gebucht, da die Abschläge erst im April überwiesen werden. Die Gewerbe- und die Grundsteuerforderungen jedoch bereits zu 100% ins Soll gestellt.

Bei den Aufwendungen aus Steuern und Umlagen sind Kreis- und Schulumlage bereits zu 100% ins Soll gestellt, die Gewerbesteuerumlage wird erst im April überwiesen.

 

Im Ansatz für Kostenersatzleistungen und –erstattungen und im Ansatz für Zuweisungen/Zuschüsse sowie besondere Finanzaufwendungen ist jeweils der Betrag für die Verrechnung des § 28 HKJHG enthalten, der voraussichtlich dieses Jahr zu leisten ist bzw. erstattet wird.

 

Bei den Finanzerträgen handelt es sich um Mahngebühren und Säumniszuschläge.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist für 2015 gemäß Haushaltssatzung auf 7 Mio. EUR festgesetzt. Der Kassenkreditrahmen war zum 31.03. in Höhe von 4.049.448,57 EUR in Anspruch genommen.

 

 


Quartalsbericht

 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein nimmt den Quartalsbericht zum ersten Quartal 2015 zur Kenntnis


13.04.2015

Gemeindevorstand

 

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A1/017/2015 (Quartalsbericht 01-2015) in der vorgelegten  Form zuzustimmen.

 

einstimmig beschlossen

 

 

 

05.05.2015

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen