Nach den Bestimmungen der Gemeindehaushaltsverordnung (§ 28 GemHVO) ist
die Gemeindevertretung mindestens zweimal im Haushaltsjahr über den Stand des
Haushaltsvollzugs zu unterrichten.
Zur Überprüfung des jährlichen Abbaupfades hat die Kommunalaufsicht in
der Begleitverfügung zur Haushaltsgenehmigung 2014 der Gemeinde zur Auflage
gemacht ihr regelmäßig über den Stand des Haushaltsvollzugs zu berichten,
jeweils bis zum Ablauf eines Monats nach Quartalsende.
Im beigefügten Quartalsbericht 1-2015 werden die Planansätze des
Haushaltsjahres den gebuchten Ist-Werten Im Zeitraum 01.01.-31.03.2015
gegenübergestellt und die prozentuale Inanspruchnahme ausgewiesen.
Der derzeitige Haushaltsverlauf zeigt im ordentlichen Ergebnis auf, dass
der Abbaupfad bis zum Stichtag eingehalten wurde.
Bei den Erträgen aus Steuern und Umlagen waren zum 31.03. der
Einkommensteuer- und der Umsatzsteueranteil noch nicht gebucht, da die
Abschläge erst im April überwiesen werden. Die Gewerbe- und die
Grundsteuerforderungen jedoch bereits zu 100% ins Soll gestellt.
Bei den Aufwendungen aus Steuern und Umlagen sind Kreis- und Schulumlage
bereits zu 100% ins Soll gestellt, die Gewerbesteuerumlage wird erst im April
überwiesen.
Im Ansatz für Kostenersatzleistungen und –erstattungen und im Ansatz für
Zuweisungen/Zuschüsse sowie besondere Finanzaufwendungen ist jeweils der Betrag
für die Verrechnung des § 28 HKJHG enthalten, der voraussichtlich dieses Jahr
zu leisten ist bzw. erstattet wird.
Bei den Finanzerträgen handelt es sich um Mahngebühren und
Säumniszuschläge.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist für 2015 gemäß Haushaltssatzung
auf 7 Mio. EUR festgesetzt. Der Kassenkreditrahmen war zum 31.03. in Höhe von
4.049.448,57 EUR in Anspruch genommen.
Quartalsbericht
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein nimmt den Quartalsbericht zum ersten Quartal 2015 zur Kenntnis
13.04.2015 |
Gemeindevorstand |
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Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der
Gemeindevertretung der Vorlage A1/017/2015 (Quartalsbericht 01-2015) in der
vorgelegten Form zuzustimmen. |
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einstimmig beschlossen |
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05.05.2015 |
Haupt- und Finanzausschuss |
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Wird mündlich vorgetragen |
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