Das Gewässer 3. Ordnung, Aubach teilt die Ortslage Hohenstein Strinz-Margarethä im Verlauf in einen nördlichen und einen südlichen Teil. Die Vorhaltung der Trinkwasserversorgung ist nördlich angesiedelt. Der südliche Teil wird über zwei vorhandene Leitungen versorgt die das Gewässer queren. Die Querung in Nähe der Pfalzstraße ist derart angeschlagen, dass sich die über 80 Jahre alten Materialien nicht mehr wirtschaftlich Unterhalten lassen. Dies haben jüngste Vorkommnisse gezeigt. Das Betreiben der südlichen Versorgung über eine Versorgungsleitung ist allein aus brandschutztechnischer Sicht und der vorhandenen Leitungsdimensionierung nicht möglich. Aufgrund der Dringlichkeit hat der Gemeindevorstand in seiner Sitzung am 22.06.2015, vorbehaltlich der Genehmigung der außerplanmäßigen Ausgabe, den Auftrag vergeben.
Da hierfür keine Ausgaben veranschlagt waren entsteht durch die Maßnahme ein Fehlbetrag in Höhe von 30.611,19 Euro. Eine Deckung erfolgt mit dem Übertrag aus dem Haushalt 2014 unter 11.01.01/2172.842852 „Wasseraufbereitungsanlage Strinz-Margarethä“ mit 25.000,00 Euro und unter 11.01.01/1024.843831 „Wasserversorgung allgemein“ mit 5.611,19 Euro.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein stimmt der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 30.611,19 Euro zu. Eine Deckung erfolgt mit dem Übertrag aus dem Haushalt 2014 unter 11.01.01/2172.842852 mit 25.000,-Euro und unter 11.01.01/1024.843831 mit 5.611,19 Euro.
22.06.2015 |
Gemeindevorstand |
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der
Gemeindevertretung der Vorlage A3/032/2015 (Dükern des Gewässers 3. Ordnung, Aubach OT4) in der vorgelegten Form zuzustimmen. |
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einstimmig beschlossen |
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29.06.2015 |
Ausschuss für
Landwirtschaft, Wirtschaft, Umwelt und Fremdenverkehr |
Wird mündlich vorgetragen |
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01.07.2015 |
Haupt- und Finanzausschuss |
Wird mündlich vorgetragen |