Inhalt
und Umfang dieses Schlussberichtes spiegeln den umfassenden Prüfauftrag des
Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Taunusstein wider. Wir berichten zunächst über
die Prüfung des fünften doppischen Jahresabschlusses der Gemeinde Hohenstein.
Im
Vordergrund der Prüftätigkeit steht nicht die Feststellung einzelner Mängel,
sondern der Versuch, die Ursachen der Mängel innerhalb eines Verfahrensablaufes
aufzudecken und korrigierend einzuwirken. Daraus ergibt sich auch die
Notwendigkeit der zeitnahen Darstellung im Bericht zur Prüfung des
Jahresabschlusses, um noch einen zeitlichen Bezug zwischen Beschluss und Realisierung
von Maßnahmen aufzeigen zu können. Dieses Ziel der zeitnahen Prüfung konnte
wegen der späten Aufstellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2012 nicht
erreicht werden. Dies gilt es in den kommenden Jahren kontinuierlich zu
verbessern.
Für
die Prüfung und den Schlussbericht gilt die Weisungsfreiheit (§ 130 (1) HGO).
Er ist ein innerdienstlicher Bericht, für den auch nicht die für die
Außenvertretung bestimmten Formvorschriften des § 71 HGO gelten.
Der vorliegende Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses
2012 wurde vom Rechnungsprüfungsamt eigenverantwortlich und unabhängig
erstellt.
Prüfvermerk der Revision
Die
nach §§ 44-52 GemHVO vorgeschriebenen Unterlagen des Jahresabschlusses 2012
waren – soweit erforderlich – vorhanden. Sie konnten im Sinne des § 128 HGO
durch die Abteilung Revision und Controlling (dem Rechnungsprüfungsamt) der
Stadt Taunusstein geprüft werden.
Trotz
der Prüfungsfeststellungen zu den haushaltswirtschaftlichen Prozessen
(insbesondere zum fehlerhaften Aufstellungsverfahren und dem
Liquiditätsmanagement) können wir in der Gesamtbetrachtung feststellen, dass
die Haushaltsführung insgesamt ordnungsgemäß war.
Die für den Einzelfall, aber
auch darüber hinaus bedeutsamen Prüfungsfeststellungen waren hervorzuheben und
sollten zum Anlass genommen werden, Beanstandungen auszuräumen bzw. Vorkehr
gegen Wiederholungen von fehlerhaftem Verwaltungshandeln zu treffen. Mit diesem
Prüfungsvermerk ist die Erwartung zu verbinden, dass die notwendigen
Korrekturen und Ergänzungen mit den künftigen Abschlüssen vorgenommen werden.
Dieser
Bericht wurde am 09.09.2015 mit der Verwaltung besprochen und der Verwaltung
Gelegenheit gegeben, zu den Prüfempfehlungen der Vorjahre Stellung zu nehmen.
Die Stellungnahmen sind im Kapitel 1.6 eingearbeitet worden. Zu
Prüfempfehlungen des aktuellen Berichts wird seitens der Verwaltung bei der
Vorlage des Jahresabschlusses Stellung genommen.
Es bestehen unter diesen einschränkenden Prämissen keine
Bedenken, dem Gemeindevorstand die Entlastung für das Haushaltsjahr 2012 gem. §
114 HGO auszusprechen.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Hohenstein zum 31. Dezember 2012
(Der Bericht ist im Ratsinformationssystem SessionNet einzusehen, die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses erhalten eine schriftliche Ausfertigung)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt die Jahresrechnung 2012 in der vorgelegten Form und erteilt dem Gemeindevorstand Entlastung.
21.09.2015 |
Gemeindevorstand |
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der
Gemeindevertretung der Vorlage A1/065/2015 (Jahresrechnung 2012) in der
vorgelegten Form zuzustimmen und ihm Entlastung zu erteilen.
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einstimmig beschlossen |
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30.09.2015 |
Haupt- und Finanzausschuss |
Wird mündlich vorgetragen |