Die Gemeinde Hohenstein hat sich an der EnergieRegion Taunus - Goldener
Grund Beteiligungs- GmbH & Co. KG (BERT) beteiligt. Der Beschluss erfolgte
in der Gemeindevertretung am 26.05.2014 Die Beteiligung an der BERT stellt sich
wie folgt dar:
Kommune |
Beteiligungshöhe |
Aarbergen |
9,6 % |
Bad Camberg |
15,6 % |
Bad Schwalbach |
13,6 % |
Heidenrod |
11,0 % |
Hohenstein |
6,6 % |
Hünfelden |
11,4 % |
Hünstetten |
10,6 % |
Niedernhausen |
14,0 % |
Weilrod |
7,6 % |
Die BERT hat 51 % der Anteile an der Energie Region Taunus - Goldener
Grund GmbH & Co. KG (ERT) von der Süwag AG (Süwag) erworben. Diese hält die
weiteren 49 % an der ERT. Die Gemeinde Hohenstein sowie die weiteren an der
BERT beteiligten Kommunen haben Stromkonzessionsverträge mit der ERT
abgeschlossen. Die Süwag hat die für die Stromversorgung in den
Konzessionsgebieten notwendigen Netze in die ERT eingebracht. Die ERT hat
wiederum diese Netze an die Süwag verpachtet und erhält hierfür ein
entsprechendes Pachtentgelt.
Zur Finanzierung der Zahlungsverpflichtungen für den Erwerb der Anteile
der ERT ist geplant, bei der Norddeutschen Landesbank - Girozentrale (Nord/LB)
einen Kredit aufzunehmen. Zur Sicherung von Ansprüchen der Nord/LB sollen die
an der BERT beteiligten Kommunen entsprechend ihrer Beteiligungsquote
Höchstbetrags-Ausfallbürgschaften übernehmen. Da sich im Verhandlungszeitraum die
Zahlungsverpflichtungen konkretisiert haben, soll nun der endgültige Beschluss
über die Höchstbetrags-Ausfallbürgschaft gefasst werden.
Die Verhandlungen mit der Nord/LB haben sich aus unterschiedlichen
Gründen in die Länge gezogen:
-
keine
Erfahrung bei der Finanzierung von Stromnetzgesellschaften
-
keine
Standardkreditsicherheiten
-
Gutachten
von PWC angefordert
-
Finanzierungsprozess
musste mehrere Instanzen bei der Nord/LB durchlaufen
In den ursprünglichen Zahlungsverpflichtungen waren die Beratungskosten
(bbh und Manfred Zimmermann), die Kreditbearbeitungsprovision, der
Beteiligungserwerb der Verwaltungs- GmbH (BERT) sowie der Finanzbedarf der BERT
für die Kalenderjahre 2015 und 2016 noch nicht enthalten. Außerdem sollen die
Nebenforderungen des Kreditgebers mit 10 % vom Finanzbedarf ebenfalls durch
eine Ausfallbürgschaft gesichert werden.
Damit die kommunalen Haushalte nicht belastet werden, war es Wunsch der
beteiligten Kommunen, dass die Beratungskosten über die Gesellschaft
abgewickelt werden. Durch die Kreditbearbeitungsprovision konnte ein günstiger
Zinssatz (derzeitiger Stand: 3,24 %) verhandelt werden. Da in den ersten Jahren
der Schuldendienst der Gesellschaft nicht aus dem operativen Geschäft
erwirtschaftet werden kann, wurde mit der Nord/LB ein Nettofinanzbedarf für die
Kalenderjahre 2015 und 2016 von insgesamt 1.300.000,00 € ermittelt. Die
Aufnahme des Fremdkapitals soll erfolgen, um die Liquidität sicherzustellen.
Für die kommenden Jahre sollen, wie geplant, die örtlichen Kreditinstitute die
laufende Finanzierung sicher stellen. Der Businessplan der Gesellschaft erfährt
zwar hier geringfügige Änderungen, doch durch die Systematik werden höhere
Kosten zum Teil durch eine höhere Pacht wieder kompensiert.
Die Bürgschaftsbeträge wurden aufgerundet, damit in Zukunft keine
weitere Beschlussfassung der Gremien mehr erforderlich ist. Verbürgt wird
allerdings nur der Betrag, der tatsächlich beim Abschluss der Kreditverträge
erforderlich ist. Die genaue Zusammensetzung des Finanzbedarfs ist in der
Anlage ersichtlich.
Es wurde berücksichtigt, dass die Ausfallbürgschaften jeweils nur bis
maximal 80 % der Forderungen abgesichert werden. Hier werden die Vorgaben des
Europäischen Beihilferechts beachtet. Außerdem wird für die jeweilige
Bürgschaft eine Avalprovision in Höhe der dann marktüblichen Höhe vereinbart
(derzeit 0,5 % geplant).
Für die Bürgschaft ist gemäß § 104 Absatz 2 Satz 2 HGO schriftlich eine
Genehmigung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beantragen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der
Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein, über den Haupt- und
Finanzausschuss, folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Für den Kaufpreis der EnergieRegion Taunus - Goldener
Grund GmbH & Co. KG sowie weiterer Zahlungsverpflichtungen übernimmt die
Gemeinde Hohenstein eine Höchstbetrags-Ausfallbürgschaft in Höhe von 898.000 €
(Hauptforderung) zzgl. für die Nebenforderung bis zu einem Höchstbetrag von
90.000 € gegenüber der Norddeutschen Landesbank - Girozentrale (Nord/LB).
2. Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein wird
ermächtigt und beauftragt, die zur Umsetzung notwendigen Maßnahmen zu treffen,
insbesondere die Genehmigung der Aufsichtsbehörde für die Bürgschaftserklärung
einzuholen sowie die noch abzuschließende Avalprovisionsvereinbarung mit der
EnergieRegion Taunus-Goldener Grund Beteiligungs- GmbH & Co. KG zu
unterzeichnen.
Vorlage Bürgschaft
Bürgschaftserklärung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt:
1. Für den Kaufpreis der EnergieRegion Taunus - Goldener
Grund GmbH & Co. KG sowie weiterer Zahlungsverpflichtungen übernimmt die
Gemeinde Hohenstein eine Höchstbetrags-Ausfallbürgschaft in Höhe von 898.000 €
(Hauptforderung) zzgl. für die Nebenforderung bis zu einem Höchstbetrag von
90.000 € gegenüber der Norddeutschen Landesbank - Girozentrale (Nord/LB).
2. Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein wird ermächtigt und beauftragt, die zur Umsetzung notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere die Genehmigung der Aufsichtsbehörde für die Bürgschaftserklärung einzuholen sowie die noch abzuschließende Avalprovisionsvereinbarung mit der EnergieRegion Taunus-Goldener Grund Beteiligungs- GmbH & Co. KG zu unterzeichnen.
12.10.2015 |
Gemeindevorstand |
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der
Gemeindevertretung der Vorlage A1/068/2015 (Bürgschaftserklärung
EnergieRegion Taunus-Goldener Grund Beteiligungs- GmbH & Co. KG (BERT))
in der vorgelegten Form zuzustimmen. |
|
einstimmig beschlossen |
|
|
|
02.11.2015 |
|
Wird mündlich vorgetragen |