Betreff
Bürgschaftserklärung EnergieRegion Taunus-Goldener Grund Beteiligungs- Gmbh + Co. KG (BERT)
Vorlage
GVER/025/2015
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Die Gemeinde Hohenstein hat sich an der EnergieRegion Taunus - Goldener Grund Beteiligungs- GmbH & Co. KG (BERT) beteiligt. Der Beschluss erfolgte in der Gemeindevertretung am 26.05.2014 Die Beteiligung an der BERT stellt sich wie folgt dar:

 

Kommune

Beteiligungshöhe

Aarbergen

9,6 %

Bad Camberg

15,6 %

Bad Schwalbach

13,6 %

Heidenrod

11,0 %

Hohenstein

6,6 %

Hünfelden

11,4 %

Hünstetten

10,6 %

Niedernhausen

14,0 %

Weilrod

7,6 %

 

Die BERT hat 51 % der Anteile an der Energie Region Taunus - Goldener Grund GmbH & Co. KG (ERT) von der Süwag AG (Süwag) erworben. Diese hält die weiteren 49 % an der ERT. Die Gemeinde Hohenstein sowie die weiteren an der BERT beteiligten Kommunen haben Stromkonzessionsverträge mit der ERT abgeschlossen. Die Süwag hat die für die Stromversorgung in den Konzessionsgebieten notwendigen Netze in die ERT eingebracht. Die ERT hat wiederum diese Netze an die Süwag verpachtet und erhält hierfür ein entsprechendes Pachtentgelt.

 

Zur Finanzierung der Zahlungsverpflichtungen für den Erwerb der Anteile der ERT ist geplant, bei der Norddeutschen Landesbank - Girozentrale (Nord/LB) einen Kredit aufzunehmen. Zur Sicherung von Ansprüchen der Nord/LB sollen die an der BERT beteiligten Kommunen entsprechend ihrer Beteiligungsquote Höchstbetrags-Ausfallbürgschaften übernehmen. Da sich im Verhandlungszeitraum die Zahlungsverpflichtungen konkretisiert haben, soll nun der endgültige Beschluss über die Höchstbetrags-Ausfallbürgschaft gefasst werden.

 

Die Verhandlungen mit der Nord/LB haben sich aus unterschiedlichen Gründen in die Länge gezogen:

 

-          keine Erfahrung bei der Finanzierung von Stromnetzgesellschaften

-          keine Standardkreditsicherheiten

-          Gutachten von PWC angefordert

-          Finanzierungsprozess musste mehrere Instanzen bei der Nord/LB durchlaufen

 

In den ursprünglichen Zahlungsverpflichtungen waren die Beratungskosten (bbh und Manfred Zimmermann), die Kreditbearbeitungsprovision, der Beteiligungserwerb der Verwaltungs- GmbH (BERT) sowie der Finanzbedarf der BERT für die Kalenderjahre 2015 und 2016 noch nicht enthalten. Außerdem sollen die Nebenforderungen des Kreditgebers mit 10 % vom Finanzbedarf ebenfalls durch eine Ausfallbürgschaft gesichert werden.

 

Damit die kommunalen Haushalte nicht belastet werden, war es Wunsch der beteiligten Kommunen, dass die Beratungskosten über die Gesellschaft abgewickelt werden. Durch die Kreditbearbeitungsprovision konnte ein günstiger Zinssatz (derzeitiger Stand: 3,24 %) verhandelt werden. Da in den ersten Jahren der Schuldendienst der Gesellschaft nicht aus dem operativen Geschäft erwirtschaftet werden kann, wurde mit der Nord/LB ein Nettofinanzbedarf für die Kalenderjahre 2015 und 2016 von insgesamt 1.300.000,00 € ermittelt. Die Aufnahme des Fremdkapitals soll erfolgen, um die Liquidität sicherzustellen. Für die kommenden Jahre sollen, wie geplant, die örtlichen Kreditinstitute die laufende Finanzierung sicher stellen. Der Businessplan der Gesellschaft erfährt zwar hier geringfügige Änderungen, doch durch die Systematik werden höhere Kosten zum Teil durch eine höhere Pacht wieder kompensiert.

 

Die Bürgschaftsbeträge wurden aufgerundet, damit in Zukunft keine weitere Beschlussfassung der Gremien mehr erforderlich ist. Verbürgt wird allerdings nur der Betrag, der tatsächlich beim Abschluss der Kreditverträge erforderlich ist. Die genaue Zusammensetzung des Finanzbedarfs ist in der Anlage ersichtlich.

 

Es wurde berücksichtigt, dass die Ausfallbürgschaften jeweils nur bis maximal 80 % der Forderungen abgesichert werden. Hier werden die Vorgaben des Europäischen Beihilferechts beachtet. Außerdem wird für die jeweilige Bürgschaft eine Avalprovision in Höhe der dann marktüblichen Höhe vereinbart (derzeit 0,5 % geplant).

 

Für die Bürgschaft ist gemäß § 104 Absatz 2 Satz 2 HGO schriftlich eine Genehmigung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beantragen.

 

Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein, über den Haupt- und Finanzausschuss, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.            Für den Kaufpreis der EnergieRegion Taunus - Goldener Grund GmbH & Co. KG sowie weiterer Zahlungsverpflichtungen übernimmt die Gemeinde Hohenstein eine Höchstbetrags-Ausfallbürgschaft in Höhe von 898.000 € (Hauptforderung) zzgl. für die Nebenforderung bis zu einem Höchstbetrag von 90.000 € gegenüber der Norddeutschen Landesbank - Girozentrale (Nord/LB).

 

 

2.            Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein wird ermächtigt und beauftragt, die zur Umsetzung notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere die Genehmigung der Aufsichtsbehörde für die Bürgschaftserklärung einzuholen sowie die noch abzuschließende Avalprovisionsvereinbarung mit der EnergieRegion Taunus-Goldener Grund Beteiligungs- GmbH & Co. KG zu unterzeichnen.

 

 


Vorlage Bürgschaft

Bürgschaftserklärung

 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt:

 

1.            Für den Kaufpreis der EnergieRegion Taunus - Goldener Grund GmbH & Co. KG sowie weiterer Zahlungsverpflichtungen übernimmt die Gemeinde Hohenstein eine Höchstbetrags-Ausfallbürgschaft in Höhe von 898.000 € (Hauptforderung) zzgl. für die Nebenforderung bis zu einem Höchstbetrag von 90.000 € gegenüber der Norddeutschen Landesbank - Girozentrale (Nord/LB).

 

2.            Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein wird ermächtigt und beauftragt, die zur Umsetzung notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere die Genehmigung der Aufsichtsbehörde für die Bürgschaftserklärung einzuholen sowie die noch abzuschließende Avalprovisionsvereinbarung mit der EnergieRegion Taunus-Goldener Grund Beteiligungs- GmbH & Co. KG zu unterzeichnen.


12.10.2015

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A1/068/2015 (Bürgschaftserklärung EnergieRegion Taunus-Goldener Grund Beteiligungs- GmbH & Co. KG (BERT)) in der vorgelegten Form zuzustimmen.

einstimmig beschlossen

 

02.11.2015

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen