Die Amtszeiten der stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher Werner Petri
und Klaus Wilhelm, sowie der Ortsgerichtsschöffen Albrecht Egert und Willi
Bietz enden im Oktober 2015.
Die Mitglieder sind mit der erneuten Benennung durch die Gemeinde
einverstanden und haben die erforderlichen Einverständniserklärungen bereits
unterzeichnet.
Die Ernennung von
Ortsgerichtsmitgliedern erfolgt auf Vorschlag der Gemeinde auf die Dauer von
zehn Jahren, bzw. fünf Jahre, wenn der Vorgeschlagene bereits das 65.
Lebensjahr vollendet hat.
Von der Gemeindevertretung ist dieser Vorschlag mit mehr als der Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter zu beschließen.
Für die Ortsgerichte Hohenstein I und Hohenstein III wurde beim Amtsgericht Bad Schwalbach eine Fristverlängerung zur Benennung der neu zu besetzenden Stellen beantragt, da bisher keine Vorschläge bei der Gemeinde Hohenstein eingegangen sind.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein schlägt Herrn Werner Petri und Herrn Klaus Wilhelm als stellvertretende Ortsgerichtsvorsteher sowie Herrn Albrecht Egert und Herrn Willi Bietz als Ortsgerichtsschöffen vor.
Telefonischer Rundruf und
02.11.2015 |
Gemeindevorstand |
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Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der
Gemeindevertretung der Vorlage A2/007/2015 (Besetzung Ortsgericht Hohenstein
II) in der vorgelegten Form zuzustimmen. |
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einstimmig beschlossen |
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03.11.2015 |
Ausschuss für Arbeit,
Soziales, Sport und Kultur |
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Wird mündlich vorgetragen |
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02.11.2015 |
Haupt- und Finanzausschuss |
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Wird mündlich vorgetragen |
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