Betreff
Besetzung Ortsgericht Hohenstein II
Vorlage
GVER/027/2015
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Die Amtszeiten der stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher Werner Petri und Klaus Wilhelm, sowie der Ortsgerichtsschöffen Albrecht Egert und Willi Bietz enden im Oktober 2015.

 

Die Mitglieder sind mit der erneuten Benennung durch die Gemeinde einverstanden und haben die erforderlichen Einverständniserklärungen bereits unterzeichnet.

 

Die Ernennung von Ortsgerichtsmitgliedern erfolgt auf Vorschlag der Gemeinde auf die Dauer von zehn Jahren, bzw. fünf Jahre, wenn der Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat.

 

Von der Gemeindevertretung ist dieser Vorschlag mit mehr als der Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter zu beschließen.

 

Für die Ortsgerichte Hohenstein I und Hohenstein III wurde beim Amtsgericht Bad Schwalbach eine Fristverlängerung zur Benennung der neu zu besetzenden Stellen beantragt, da bisher keine Vorschläge bei der Gemeinde Hohenstein eingegangen sind.

 

 

 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein schlägt Herrn Werner Petri und Herrn Klaus Wilhelm als stellvertretende Ortsgerichtsvorsteher sowie Herrn Albrecht Egert und Herrn Willi Bietz als Ortsgerichtsschöffen vor.

  


Telefonischer Rundruf und 02.11.2015

Gemeindevorstand

 

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A2/007/2015 (Besetzung Ortsgericht Hohenstein II) in der vorgelegten Form zuzustimmen.

 

einstimmig beschlossen

 

 

 

03.11.2015

Ausschuss für Arbeit, Soziales, Sport und Kultur

Wird mündlich vorgetragen

 

 

 

02.11.2015

Haupt- und Finanzausschuss

 

Wird mündlich vorgetragen