1. Neufestlegung der Zahl
und/oder der Aufgabenbereiche der Ausschüsse sowie
Neufestsetzung der Zahl der
Mitglieder der Ausschüsse
§
2 der Hauptsatzung der Gemeinde Hohenstein wird wie folgt geändert:
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§ 2 Zuständigkeitsabgrenzung und Übertragung
von Aufgaben auf Ausschüsse
(1) Die Gemeindevertretung bildet zur
Vorbereitung ihrer Beschlüsse folgende Ausschüsse:
1. Haupt- und Finanzausschuss
2. Wirtschaftsausschuss mit den
Aufgabenbereichen Wirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Umwelt, Bauen,
Verkehr, Energie und Digitale Infrastruktur
3. Sozialausschuss mit den Aufgabenbereichen
Soziales, Sport, Feuerwehren, Familie, Gesundheit, Tourismus und Kultur.
(2) Die Ausschüsse haben je sieben Mitglieder. Die Gemeindevertretung kann
den Ausschüssen bestimmte oder bestimmte Arten von Angelegenheiten gemäß §§ 50
Abs. 1, 62 Abs. 1 HGO widerruflich zur endgültigen Beschlussfassung übertragen.
Die
Gemeindevertretung kann die Beschlussfassung in diesen Angelegenheiten
jederzeit wieder an sich ziehen. § 51 HGO bleibt unberührt. § 1 Abs. 4 gilt
entsprechend.
2. Neufestsetzung der Zahl
der Beigeordneten
§
5 der Hauptsatzung der Gemeinde Hohenstein wird wie folgt geändert:
§
5 Gemeindevorstand
(1) Der Gemeindevorstand besteht
aus dem/der hauptamtlichen Bürgermeister(in) und den Beigeordneten.
(2) Die Zahl der Beigeordneten beträgt sechs. Es werden keine Stellen
hauptamtlich verwaltet.
Anlagenverzeichnis:
WP