Betreff
1. Änderung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Hohenstein
Vorlage
GVER/005/2014
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein hat in ihrer Sitzung am 13.12.2013 folgenden einstimmigen Beschluss gefasst:

 

 

Haushalt 2014

Antrag der CDU Fraktion

Die Erträge unter 16.01.01.555920 (Hundesteuer) sind um 4.000 Euro zu erhöhen. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, der Gemeindevertretung im ersten Halbjahr des Jahres 2014, gültig ab 01.01.2015, den Entwurf einer neuen Hundesteuersatzung vorzulegen, mit dem Ziel die Gesamteinnahmen pro Jahr um mind. 8.000 Euro zu erhöhen.

 

 

Zurzeit sieht die Satzung einen Steuersatz von 48,- Euro für jeden Hund vor.

Rein rechnerisch käme es bei der geforderten Erhöhung zu einem Betrag von jährlich 62,00 Euro.

 

Als Anlage wird eine Übersicht über die Hundesteuersätze der Rheingau-Taunus-Kommunen beigefügt. Hieraus ergibt sich ein durchschnittlicher Steuersatz für den ersten Hund von 62,00 Euro. Allerdings wird für die weiteren Hunde jeweils ein höherer Betrag angesetzt, sodass rein rechnerisch ein höherer Durchschnittswert anzusetzen wäre.

 

Die Steuer wird bei An- oder Abmeldung monatsgenau abgerechnet. Aus diesem Grund wurde bisher ein durch 12 teilbarer Betrag als Steuersatz beschlossen.

 

Verwaltungsseitig wird daher empfohlen einen Steuersatz von 72,00 Euro jährlich zu beschließen. Ein entsprechender Entwurf wurde erarbeitet und ist als Anlage beigefügt.

 

Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 17. März 2014 empfohlen den Steuersatz von 72,00 Euro für den ersten Hund, für den zweiten Hund einen Steuersatz von 120,00 Euro und für jeden weiteren Hund einen Steuersatz von 180,00 Euro zu beschließen.

 


Satzungsentwurf

Übersicht über die Hundesteuersätze der Städte und Gemeinden des RTK

Übersicht Hundesteuer Hohenstein alt und neu


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt die 1. Änderung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Hohenstein in der vorgelegten Form.

 

Beschlüsse

17.03.2014

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A1/017/2014 (1. Änderung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Hohenstein) in der geänderten Form zuzustimmen.

Einstimmig beschlossen

 

 

26.03.2014

HFA

Wird mündlich vorgetragen.