Herr Daniel Eckhardt beabsichtigt gemeinsam mit seiner Partnerin (Frau Greis) nach Hohenstein zurückzuziehen, um eine Familie zu gründen.
Das elterliche Anwesen in der Schwalbacher Straße 3, grenzt mit seinen Gartenparzellen im Südosten an den gemeindlichen Rathausparkplatz, in der Flur 56, Flurstück 2/3.
Die Antragsteller beabsichtigen im rückwärtigen Gartenbereich ein Wohnhaus zu errichten. Die Zufahrt würde über die nicht ausgebaute Straße “Am Wiesenhof“ erfolgen (analog Stroh).
Die Gemeinde hat im Rahmen eines Grundstückstauschs (Grenzregelung) mit der Familie Eckhardt die Parkplatzfläche erworben. Herr Eckhart hat sich in diesem Zusammenhang ein Zufahrtrecht zu seinem Gartengrundstück grundbuchlich gesichert.
In dem Schreiben vom 20.11.2015 beantragen die Bauwilligen den Erwerb des 1,5 m breiten Grünstreifens parallel zur Parzelle Flur 56, Flurstück 10/1, mit der Begründung, dass bei einer eigenständigen Bauparzelle der erforderliche Grenzabstand von 3 m nicht gewährleistet ist. Durch den Zukauf könnten die erforderlichen Abstandsflächen eingehalten werden.
Verwaltungsseitig bestehen gegen den Verkauf keine Bedenken: Begründung
- Der ca. 1,50 m breite Streifen besteht vorwiegend aus einer Böschung.
- Die Grundstückstiefe (südöstlicher Parkplatz) wäre für eine gemeindliche Baulandausweisung nicht ausreichend.
- Die Parkplatzsituation bleibt unverändert.
- Die Kosten der Parzellierung werden vom Antragsteller übernommen. ca. Fläche: 1,50 m x 26 m = 39 m²
Der Bodenrichtwert für den innerörtlichen Bereich liegt derzeit bei 115,-- € /m² = mithin ca. 4.485 €
Erschließung: Ver– und
Entsorgungsleitungen
Zwischen den Gebäuden Schwalbacher Straße 1 und 3 verläuft ein ehemaliger Gemeindeweg. Die Ver- und Entsorgungsleitung von Rathaus und dem Wohnhaus Eckhardt sind in diesem Durchgang verlegt.
Die Antragsteller beabsichtigen die Anschlüsse auf eigene Kosten an diese Verrohrung anzubinden und falls erforderlich die kompl. Leitungsquerschnitte entsprechend anzupassen.
Eine grundbuchliche Sicherung für den Bestand und die Erweiterung wird von den Antragstellern beantragt.
Lageplan:
Zufahrt / Versorgungsleitung
Lageplan: Bauvorhaben
Antragsschreiben vom 20.11.201
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt den Verkauf eines 1,5m breiten Grünstreifens parallel zur Parzelle Flur 56 Flurstück 10/1 (26 Meter, gesamt 39 m2) für 115,- Euro/m2 an Herrn Daniel Eckhart.
11.01.2016 |
Gemeindevorstand |
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A3/62/2016
(Verkauf einer Teilfläche der Flur 56, Flurstück 2/3 “Parkplatzfläche“, in
der Gemarkung Breithardt) in der vorgelegten Form und dem Verkauf des
Grünstreifens, zum Preis von 115,-€/ m², an die Antragsteller zuzustimmen. |
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einstimmig beschlossen |
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23.05.2016 |
Wirtschaftsausschuss |
Wird mündlich vorgetragen |
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25.05.2016 |
Haupt- und Finanzausschuss |
Wird mündlich vorgetragen |
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