Betreff
Gefahrenabwehrverordnung zur Bekämpfung des Lärms
Vorlage
GVER/006/2014
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Da sich in den vergangenen Monaten die Beschwerden insbesondere über anhaltendes Bellen von Hunden gehäuft haben und in Hohenstein bisher keine entsprechende Verordnung erlassen wurde, ist nach Recherche bei den umliegenden Kommunen eine Gefahrenabwehrverordnung zur Bekämpfung des Lärms für das Gebiet der Gemeinde Hohenstein verfasst worden.

 

In der Vergangenheit wurden bei Beschwerden gegen Lärm das Bundesimmissionsschutzgesetz in Verbindung mit dem HSOG und OWiG angewendet. Zur Vereinfachung und besseren Verständlichkeit auch für die Hohensteiner Bürgerinnen und Bürger ist eine Gefahrenabwehrverordnung empfehlenswert. Da gerade das Bundesimmissionsschutzgesetz sehr unübersichtlich ist.

 


Gefahrenabwehrverordnung zur Bekämpfung des Lärms für das Gebiet der Gemeinde Hohenstein 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein stimmt der Gefahrenabwehrverordnung zur Bekämpfung des Lärms in der vorgelegten Form zu.

 

Beschlüsse

17.03.2014

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung Hohenstein der Vorlage Nr. A2/007/2014 (Gefahrenabwehrverordnung zur Bekämpfung des Lärms) in der geänderten Form zu zustimmen.

§ 3 (1) letzter Satz ist zu streichen.

Einstimmig beschlossen

 

 

25.03.2014

AASSK

Wird mündlich vorgetragen.

 

26.03.2014

HFA

Wird mündlich vorgetragen.